
Transport von Gefahrstoffen
Der Transport gefährlicher Güter wird in zwei Kategorien eingeteilt:
- Transport von kleinen Mengen gefährlicher Güter (Kleinmengenregelung)
- Transport von größeren Mengen gefährlicher Güter
Bei der Kleinmengenregelung müssen nicht alle Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB) berücksichtigt werden. Nur wer größere Mengen Gefahrgüter transportiert, benötigt einen Gefahrgutbeauftragten.