
Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung, Handelsdünger
Bei Arbeiten im Pflanzenschutz, der Schädlingsbekämpfung sowie mit Handelsdüngern sind unter Anderem folgende Anforderungen zu beachten:
- Nur zugelassene Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel verwenden.
- Anwendungshinweise/ Betriebsanweisung
beachten
- Stoffe richtig lagern und aufbewahren
- Beschäftigte unterweisen (vom Lieferanten beigegebenen Gebrauchsanleitungen nutzen)
- Bei der Schädlingsbekämpfung ist Fachkunde, bzw. Sachkunde erforderlich
- Beim Arbeiten Schutzkleidung tragen
- Bei der Verwendung von gesundheitsschädlichen Spritz- oder Stäubemitteln außerdem Atemschutzmasken mit Augenschutz, Kopfbedeckung und Schutzhandschuhe mit Stulpen zur Verfügung stellen und tragen.
- Nach der Verwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln oder nach dem Streuen von Handelsdünger erst nach Ablegen der Schutzkleidung und nach gründlichem Reinigen der Hände und des Gesichtes sowie Ausspülen des Mundes essen, trinken und rauchen.
- Bei Genuss von alkoholischen Getränken 10 Stunden vor und 12 Stunden nach jeder Arbeit mit Kalkstickstoff besteht Lebensgefahr!. Die Beschäftigten rechtzeitig darauf hinweisen.
- Beschäftigungsbeschränkungen beachten
- Geräte zum Verspritzen oder Verstäuben von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln vor Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen.
- Beim Reinigen verstopfter Spritzdüsen, Leitrohre oder dgl. vorher den Druck im Spritzgerät ablassen oder mit Hahn am Gerät Leitung absperren.
- Verstopfte oder verunreinigte Teile nicht mit dem Mund ausblasen.