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Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Gefahrstoffe
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Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung, Handelsdünger

Bei Arbeiten im Pflanzenschutz, der Schädlingsbekämpfung sowie mit Handelsdüngern sind unter Anderem folgende Anforderungen zu beachten:

  • Nur zugelassene Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel verwenden.
  • Anwendungshinweise/ Betriebsanweisung Word Dokument beachten
  • Stoffe richtig lagern und aufbewahren
  • Beschäftigte unterweisen (vom Lieferanten beigegebenen Gebrauchsanleitungen nutzen)
  • Bei der Schädlingsbekämpfung ist Fachkunde, bzw. Sachkunde erforderlich
  • Beim Arbeiten Schutzkleidung tragen
  • Bei der Verwendung von gesundheitsschädlichen Spritz- oder Stäubemitteln außerdem Atemschutzmasken mit Augenschutz, Kopfbedeckung und Schutzhandschuhe mit Stulpen zur Verfügung stellen und tragen.
  • Nach der Verwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln oder nach dem Streuen von Handelsdünger erst nach Ablegen der Schutzkleidung und nach gründlichem Reinigen der Hände und des Gesichtes sowie Ausspülen des Mundes essen, trinken und rauchen.
  • Bei Genuss von alkoholischen Getränken 10 Stunden vor und 12 Stunden nach jeder Arbeit mit Kalkstickstoff besteht Lebensgefahr!. Die Beschäftigten rechtzeitig darauf hinweisen.
  • Beschäftigungsbeschränkungen beachten
  • Geräte zum Verspritzen oder Verstäuben von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln vor Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen.
  • Beim Reinigen verstopfter Spritzdüsen, Leitrohre oder dgl. vorher den Druck im Spritzgerät ablassen oder mit Hahn am Gerät Leitung absperren.
  • Verstopfte oder verunreinigte Teile nicht mit dem Mund ausblasen.