
Brandschadensanierung - Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich 2
Im Gefahrenbereich 2 dürfen nur spezielle Brandschaden
Neben besonderen Maßnahmen sind unter anderem folgende Schutzmaßnahmen erforderlich:
- Absicherung und gegebenenfalls Abschottung des Sanierungsbereiches (Schwarz-Weiß-Bereich)
- Zutrittsverbote für Unbefugte
- Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzkleidung Kat III, Typ 4 bzw. Typ 5+6, Atemschutz, Schutzhandschuhe Kat II oder III, Fußschutz S5d)
- Hygiene-Einrichtungen (Schwarz-Weiß-Anlage) und gegebenenfalls Dekontaminations- und Stiefelwaschanalge
- In kontaminierten Bereichen Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung (DGUV-I 201-004)
Arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen.
Einsatz eines Chemie-Sachverständigen dringend empfohlen.