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Brandschadensanierung - Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich 2

Im Gefahrenbereich 2 dürfen nur spezielle Brandschadensanierungsfirmen arbeiten, die über geeignetes Personal, notwendigen Fachkenntnissen und die notwendigen technischen Geräte verfügen.

Neben besonderen Maßnahmen sind unter anderem folgende Schutzmaßnahmen erforderlich:

  • Absicherung und gegebenenfalls Abschottung des Sanierungsbereiches (Schwarz-Weiß-Bereich)
  • Zutrittsverbote für Unbefugte
  • Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzkleidung Kat III, Typ 4 bzw. Typ 5+6, Atemschutz, Schutzhandschuhe Kat II oder III, Fußschutz S5d)
  • Hygiene-Einrichtungen (Schwarz-Weiß-Anlage) und gegebenenfalls Dekontaminations- und Stiefelwaschanalge
  • In kontaminierten Bereichen Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung (DGUV-I 201-004)

Arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen.

Einsatz eines Chemie-Sachverständigen dringend empfohlen.