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Schutzmaßnahmen bei Infektionsgefahren in Krankenhäusern

Bei Reinigungsarbeiten in Bereichen mit Infektionsgefährdung ist unter anderem zu beachten:

  • Maßnahmen zwischen Krankenhaus und Reinigungsunternehmen koordinieren und absprechen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge über den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin organisieren (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung)
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen
  • Spezielle Schutzkleidung zur Verfügung stellen wie Schutzkittel, Einweghandschuhe mit langen Stulpen, Schutzschuhe, Mundschutz, je nach konkreter Gefährdung gegebenenfalls Schutzimpfung veranlassen
  • Die Dosierungsverhältnisse der Reinigungs- und Desinfektionslösungen nach Hygieneplan einhalten
  • Haut vor, während und nach den Arbeiten gezielt schützen
  • In Infektionsbereichen nicht essen, trinken, rauchen und keine Schmuckstücke tragen
  • nach Verletzungen durch Instrumente (z. B. Nadelstichverletzung) umgehend einen Arzt aufsuchen.