
Anforderungen an den Bauherren bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Bei Arbeiten in Bereichen, in denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können hat der Bauherr (Auftraggeber) spezielle Anforderungen zu beachten wie unter anderem:
- Erkundung der vermuteten Gefahrstoffe und Abschätzung der möglichen Gefährdungen
- Ermittlung von Art, Menge und Zustand der zu erwartenden Gefahrstoffe
- Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes
- Bestellung eines Koordinators zur sicherheitstechnischen
Überwachung der verschiedenen Arbeiten, wenn diese von mehreren
Unternehmen in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden