
Anforderungen an den Arbeitgeber bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Bei Arbeiten in Bereichen, in denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können - wie zum Beispiel in Strahlräumen - hat der Arbeitgeber (Auftragnehmer) spezielle Anforderungen zu beachten wie unter anderem:
- Arbeits- und Sicherheitsplan auf offenkundige Unstimmigkeiten prüfen
- Arbeitsplatz messtechnisch überwachen
hinsichtlich gesundheitsgefährlicher Stäube und explosionsfähiger
Atmosphäre