Persönliche Schutzausrüstung beim Freistrahlen mit
Gefahrstoffen
Können beim Freistrahlen Gefahrstoffe freigesetzt werden,
sind folgende persönliche Schutzausrüstungen zu verwenden:
- Schutzanzüge in Verbindung mit Atemschutzgeräten,
Kombinationsanzug mit Strahlhelm (wobei die Anzüge
belüftbar sein müssen und keine Taschen an den Außenseiten
haben dürfen)
- Die Atemluftversorgung muss so eingerichtet sein, dass
eine ausreichende Luftversorgung auch bei Unterbrechung der Frischluftzufuhr
sichergestellt ist.
- Gehörschutz
- Schutzschuhe