
Persönliche Schutzausrüstung beim Freistrahlen mit Gefahrstoffen
Können beim Freistrahlen Gefahrstoffe freigesetzt werden, sind folgende persönliche Schutzausrüstungen zu verwenden:
- Schutzanzüge in Verbindung mit Atemschutzgeräten, Kombinationsanzug mit Strahlhelm (wobei die Anzüge belüftbar sein müssen und keine Taschen an den Außenseiten haben dürfen)
- Die Atemluftversorgung muss so eingerichtet sein, dass eine ausreichende Luftversorgung auch bei Unterbrechung der Frischluftzufuhr sichergestellt ist.
- Gehörschutz
- Schutzschuhe