Der Arbeitgeber hat Strahlmittel einzusetzen, von denen selbst
möglichst wenig Gefahr ausgeht. Gegen die Einwirkung
von Strahlmitteln sind außerdem unter anderem folgende Maßnahmen
einzuhalten:
Wirksame Einrichtungen zum Erfassen, Fortleiten und Abscheiden
des Staubes sowie der Lufterneuerung