
Spezielle Maßnahmen beim Einsatz der Strahlmittel
Der Arbeitgeber hat Strahlmittel einzusetzen, von denen selbst möglichst wenig Gefahr ausgeht. Gegen die Einwirkung von Strahlmitteln sind außerdem unter anderem folgende Maßnahmen einzuhalten:
- Wirksame Einrichtungen zum Erfassen, Fortleiten und Abscheiden des Staubes sowie der Lufterneuerung
- Errichtung von Strahlräumen
- Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung durch die Beschäftigten