Lärmminderung

Bei Maßnahmen zur Minderung des Lärms haben technische Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen Vorrang. Erst wenn keine dieser Maßnahmen greift und der Tages-Lärmexpositionspegels bei ≥ 80 dB(A) liegt, sind persönliche Schutzmaßnahmen einzuleiten.