Bei Maßnahmen zur Minderung des Lärms haben
technische Maßnahmen
vor
organisatorischen Maßnahmen
Vorrang.
Erst wenn keine dieser Maßnahmen greift und der Tages-Lärmexpositionspegels bei ≥ 80 dB(A) liegt, sind
persönliche Schutzmaßnahmen
einzuleiten.