Welche Sicherungsmaßnahme?

Boden, der einbrechen oder abrutschen kann, kann

oder

oder

werden.

Gräben bis 1,25 m Tiefe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verbau mit senkrechten Wänden hergestellt werden. Gräben von 1,25 m bis 1,75 m können auch teilweise verbaut werden.