Wie sind Gräben abzuböschen?
- Gräben von 1,25 m bis 1,75 m:
... dürfen ohne Verbau in mindestens steifen, bindigen
Böden bis 1,75 m hergestellt werden, wenn sie normgerecht
(DIN 4124) erstellt sind.
(Böschungsvarianten - Beispiele)
- Gräben über 1,75 m bis 5 m
... dürfen ohne Verbau hergestellt werden, wenn sie vom Fußpunkt
der Sohle abgeböscht sind und der Böschungswinkel beachtet
wird.
Auf die Berechnung des Böschungswinkels kann nur unter
bestimmten Voraussetzungen
verzichtet werden. Immer ist darauf zu achten, dass Baugeräte und Fahrzeuge den
vorgeschriebenen Abstand von der Baugruben-, Grabenkante
halten. Bei bestimmten Voraussetzungen ist ein
Standsicherheitsnachweis
für abgeböschte Erdwände erforderlich.