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Wie sind Gräben abzuböschen?

  • Gräben von 1,25 m bis 1,75 m:
    ... dürfen ohne Verbau in mindestens steifen, bindigen Böden bis 1,75 m hergestellt werden, wenn sie normgerecht (DIN 4124) erstellt sind.
    (Böschungsvarianten - Beispiele)
  • Gräben über 1,75 m bis 5 m
    ... dürfen ohne Verbau hergestellt werden, wenn sie vom Fußpunkt der Sohle abgeböscht sind und der Böschungswinkel beachtet wird.

Auf die Berechnung des Böschungswinkels kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Immer ist darauf zu achten, dass Baugeräte und Fahrzeuge den vorgeschriebenen Abstand von der Baugruben-, Grabenkante halten. Bei bestimmten Voraussetzungen ist ein Standsicherheitsnachweis für abgeböschte Erdwände erforderlich.