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Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Ungeschützte bewegte Maschinenteile
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Kettensäge

Neben allgemeinen Schutzmaßnahmen ist beim Umgang mit Kettensägen unter anderem zu beachten:

  • Die Bedienunganleitung des Herstellers.
  • Nur nichteinziehend wirkende Ketten auflegen (z. B. Hobelzahnketten mit Spandickenbegrenzer).
  • Kette ausreichend spannen.
  • Kettensäge mit Verbrennungsmotor: beim Anwerfen abstützen.
  • Im Leerlauf muss Kette stillstehen.
  • Möglichst nicht mit der Spitze sägen (Rückschlaggefahr) - oder rückschlagarme Sägeschiene verwenden.
  • Nicht in geschlossenen Räumen sägen (Abgase).
  • Schutzbrille und Gehörschutz, ggf. Schnittschutzkleidung tragen.