Inhalt |
| Erstes Kapitel Verwaltungsverfahren |
| Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe |
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Örtliche Zuständigkeit |
§ 3 | Amtshilfepflicht |
§ 4 | Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe |
§ 5 | Auswahl der Behörde |
§ 6 | Durchführung der Amtshilfe |
§ 7 | Kosten der Amtshilfe |
| Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren |
| Erster Titel Verfahrensgrundsätze |
§ 8 | Begriff des Verwaltungsverfahrens |
§ 9 | Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens |
§ 10 | Beteiligungsfähigkeit |
§ 11 | Vornahme von Verfahrenshandlungen |
§ 12 | Beteiligte |
§ 13 | Bevollmächtigte und Beistände |
§ 14 | Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten |
§ 15 | Bestellung eines Vertreters von Amts wegen |
§ 16 | Ausgeschlossene Personen |
§ 17 | Besorgnis der Befangenheit |
§ 18 | Beginn des Verfahrens |
§ 19 | Amtssprache |
§ 20 | Untersuchungsgrundsatz |
§ 21 | Beweismittel |
§ 22 | Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht |
§ 23 | Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt |
§ 24 | Anhörung Beteiligter |
§ 25 | Akteneinsicht durch Beteiligte |
| Zweiter Titel Fristen, Termine, Wiedereinsetzung |
§ 26 | Fristen und Termine |
§ 27 | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
§ 28 | Wiederholte Antragstellung |
| Dritter Titel Amtliche Beglaubigung |
§ 29 | Beglaubigung von Dokumenten |
§ 30 | Beglaubigung von Unterschriften |
| Dritter Abschnitt Verwaltungsakt |
| Erster Titel Zustandekommen des Verwaltungsaktes |
§ 31 | Begriff des Verwaltungsaktes |
§ 31a | Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes |
§ 32 | Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt |
§ 33 | Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes |
§ 34 | Zusicherung |
§ 35 | Begründung des Verwaltungsaktes |
§ 36 | Rechtsbehelfsbelehrung |
§ 37 | Bekanntgabe des Verwaltungsaktes |
§ 38 | Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt |
| Zweiter Titel Bestandskraft des Verwaltungsaktes |
§ 39 | Wirksamkeit des Verwaltungsaktes |
§ 40 | Nichtigkeit des Verwaltungsaktes |
§ 41 | Heilung von Verfahrens- und Formfehlern |
§ 42 | Folgen von Verfahrens- und Formfehlern |
§ 43 | Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes |
§ 44 | Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes |
§ 45 | Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes |
§ 46 | Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes |
§ 47 | Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes |
§ 48 | Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse |
§ 49 | Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren |
§ 50 | Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen |
§ 51 | Rückgabe von Urkunden und Sachen |
| Dritter Titel Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes |
§ 52 | Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt |
| Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag |
§ 53 | Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
§ 54 | Vergleichsvertrag |
§ 55 | Austauschvertrag |
§ 56 | Schriftform |
§ 57 | Zustimmung von Dritten und Behörden |
§ 58 | Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages |
§ 59 | Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen |
§ 60 | Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung |
§ 61 | Ergänzende Anwendung von Vorschriften |
| Fünfter Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren |
§ 62 | Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte |
§ 63 | Erstattung von Kosten im Vorverfahren |
| Sechster Abschnitt Kosten, Zustellung und Vollstreckung |
§ 64 | Kostenfreiheit |
§ 65 | Zustellung |
§ 66 | Vollstreckung |
| Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten |
| Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen |
§ 67 | Begriffsbestimmungen |
| Zweiter Abschnitt Verarbeitung von Sozialdaten |
§ 67a | Erhebung von Sozialdaten |
§ 67b | Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten |
§ 67c | Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken |
§ 67d | Übermittlungsgrundsätze |
§ 67e | Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung |
§ 67f | Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung |
§ 68 | Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr |
§ 69 | Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben |
§ 70 | Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes |
§ 71 | Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse |
§ 72 | Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit |
§ 73 | Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens |
§ 74 | Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich |
§ 74a | Übermittlung zur Durchsetzung öffentlichrechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren |
§ 75 | Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung |
§ 76 | Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten |
§ 77 | Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen |
§ 77a | Grenzüberschreitende Nachweisabrufe |
§ 78 | Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden |
| Dritter Abschnitt Besondere Datenverarbeitungsarten |
§ 79 | Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf |
§ 80 | Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag |
| Vierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften |
§ 81 | Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz |
§ 81a | Gerichtlicher Rechtsschutz |
§ 81b | Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter |
§ 81c | Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission |
§ 82 | Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person |
§ 82a | Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden |
§ 83 | Auskunftsrecht der betroffenen Personen |
§ 83a | Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten |
§ 84 | Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch |
§ 85 | Strafvorschriften |
§ 85a | Bußgeldvorschriften |
| Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten |
| Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten |
| Erster Titel Allgemeine Vorschriften |
§ 86 | Zusammenarbeit |
| Zweiter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander |
§ 87 | Beschleunigung der Zusammenarbeit |
§ 88 | Auftrag |
§ 89 | Ausführung des Auftrags |
§ 90 | Anträge und Widerspruch beim Auftrag |
§ 91 | Erstattung von Aufwendungen |
§ 92 | Kündigung des Auftrags |
§ 93 | Gesetzlicher Auftrag |
§ 94 | Arbeitsgemeinschaften |
§ 95 | Zusammenarbeit bei Planung und Forschung |
§ 96 | Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen |
| Dritter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten |
§ 97 | Durchführung von Aufgaben durch Dritte |
§ 98 | Auskunftspflicht des Arbeitgebers |
§ 99 | Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen |
§ 100 | Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs |
§ 101 | Auskunftspflicht der Leistungsträger |
§ 101a | Mitteilungen der Meldebehörden |
| Zweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander |
§ 102 | Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers |
§ 103 | Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist |
§ 104 | Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers |
§ 105 | Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers |
§ 106 | Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten |
§ 107 | Erfüllung |
§ 108 | Erstattung in Geld, Verzinsung |
§ 109 | Verwaltungskosten und Auslagen |
§ 110 | Pauschalierung |
§ 111 | Ausschlussfrist |
§ 112 | Rückerstattung |
§ 113 | Verjährung |
§ 114 | Rechtsweg |
| Dritter Abschnitt Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte |
§ 115 | Ansprüche gegen den Arbeitgeber |
§ 116 | Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige |
§ 117 | Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger |
§ 118 | Bindung der Gerichte |
§ 119 | Übergang von Beitragsansprüchen |
| Viertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 120 | Übergangsregelung |
| Anlage (zu § 78a) |