4 Anhänge (Formulare und Checklisten)
4.1 Beispielrechnung zur Ermittlung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten in Betrieben der Gebäudereinigung
Ausgangslage:
- Gebäudereinigungsunternehmen mit 500 Beschäftigten
- Personal ist ausschließlich tätig in Unterhaltsreinigung in Verwaltungsgebäuden, insbesondere Schulzentren
- Die Mitarbeitenden sind überwiegend seit vielen Jahren im Unternehmen beschäftigt
- Das Unternehmen hat drei Niederlassungen mit 15, 35 bzw. 50 Beschäftigten.
- Überwiegend mit "Daytime Cleaning", also während der Betriebsstunden der/des Auftraggebenden
- Eine Kolonne mit 10 Beschäftigten ist regelmäßig nachts im Einsatz
In einem Krankenhaus führen 5 Beschäftigte neben der üblichen Unterhaltsreinigung eine Tankinnenreinigung durch.
Anmerkungen zum Berechnungsbeispiel Gebäudereiniger:
- Die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. In Verbindung mit dem WZ-Code ergibt sich daraufhin, dass Unterhaltsreinigung zur Gruppe der "allgemeinen Gebäudereinigung" (= Gruppe 3) zählt und somit für Betriebsgrößen zwischen 251 und 500 Mitarbeitern 2 Sibe bestellt werden müssen.
- Die räumliche und zeitliche Nähe wird in der "allgemeinen Gebäudereinigung" durch geeignete organisatorische Maßnahmen (z. B. Mobiltelefone) hergestellt.
- Die fachliche Nähe ist gegeben, weil ausschließlich Unterhaltsreinigung durchgeführt wird.
- Um auch während der Nachtschicht eine Sibe als Ansprechperson zu haben, wird hier auch 1 Sibe bestellt (zeitliche Nähe).
- Um auch für die Beschäftigten bei der Tankinnenreinigung eine Sibe als Ansprechperson zu haben, wird hier auch 1 Sibe bestellt (fachliche Nähe).
- Um die räumliche Nähe zu einer Sibe auch in den Niederlassungen sicherzustellen, wird in jeder Niederlassung 1 Sibe bestellt.
Betriebsstätte | Kriterien für die Anzahl der Sibe | Anzahl der Sibe | ||||
Gesundheitsgefahren | Anzahl der Beschäftigten | Räumliche Nähe der Sibe | Zeitliche Nähe der Sibe | Fachliche Nähe der Sibe | ||
Hauptsitz | Gruppe 3 | 400 | ja | ja | ja | 2 |
davon Nachtarbeit | Gruppe 3 | 10 | ja | 1 | ||
davon Tankinnenreinigung | Gruppe 3 | 5 | ja | 1 | ||
Niederlassung 1 | Gruppe 3 | 15 | ja | 1 | ||
Niederlassung 2 | Gruppe 3 | 35 | ja | 1 | ||
Niederlassung 3 | Gruppe 3 | 50 | ja | 1 | ||
Summe: | 7 |
4.2 Beispiel einer Betriebsanweisung

4.3 Hinweise Arbeitsorganisation
Erläuterungen | Verweise Kapitel |
Check i.O. | Bemerkungen | |
Gefährdungsbeurteilung durchführen | Allgemeiner Teil spezielle Tätigkeitsbereiche |
2.1, 2.2, 3.1.1, 3.1.2, 3.1.5, 3.1.6, 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3, 3.8, 3.9 |
||
Unterweisung | Erst- und Wiederholungsunterweisung objektspezifische Unterweisung |
2.1, 2.2, 3.1.1, 3.2.1, 3.2.3, 3.3.2, 3.10 |
||
Sicherheitsfachkraft | Eigene Sicherheitsfachkraft, externe Sicherheitsfachkraft (z. B. ASD, BAD) |
2.1, 3.1 | ||
Betriebsärztin, Betriebsarzt | Intern/extern (z. B. ASD, BAD) | |||
Arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge z. B. bei Feuchtarbeit Lärm Infektionsgefährdung Atemschutz |
2.1, 2.2 3.1.2, 3.3.1, 3.4, 3.7, 3.10 2.2, 3.10 |
||
Organisation der Ersten Hilfe | Notfallnummern, Meldeblock, Erste-Hilfe-Material Ersthelferinnen und Ersthelfer Meldesysteme |
2.1, 2.2, 3.3.3, 3.7 2.1, 2.2 |
||
Sicherheitsbeauftragte | 2.1, 2.2 | |||
Beauftragung von Personen Benennung |
Hubarbeitsbühnen Fassadenbefahranlagen Brandschutzhelfer |
3.2.2, 3.4, 3.5, 4.5 3.4, 3.5 2.1, |
||
Festlegung von zur Prüfung von Arbeitsmitteln befähigter Personen | Leitern elektrische Betriebsmittel Gerüste … |
3.1.1, 3.2.2 3.2.3, 3.5, 3.7, 3.8, 3.10, 4.5 3.1.3, 3.4, 3.6 3.1.1, 3.4, 3.5, 3.6, 3.8 |
||
Prüfung von Arbeitsmitteln | Leitern Reinigungsmaschinen elektrische Betriebsmittel … |
3.1.1, 3.2.2 3.2.3, 3.5, 3.7, 3.8, 3.10, 4.6, 4.7 3.2.1, 3.7 3.1.3, 3.4, 3.6 |
||
Gefahrstoffe | Gefahrstoffverzeichnis Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisungen Lagerung Transport zum Objekt |
3.1.2 3.2.2, 3.8, 3.9 2.1 2.2, 3.2.2, 3.2.1, 3.2.2, 3.3.1, 3.6, 3.8, 3.9, 3.10, 4.2 3.1.6 |
||
Maschinen und Geräte | Betriebsanweisungen oder Betriebsanleitung Energieversorgung/Speisepunkte Transport zum Objekt |
2.1, 2.2, 3.2.2, 3.8, 4.2 3.2.1 |
||
Persönliche Schutzausrüstungen | Schutzhandschuhe, Fußschutz, Schutzbrille und Schutzkleidung, PSAgA |
3.1.1 2.1, 2.2, 3.1.6, 3.5 |
||
Unterlagen | Informationsmaterial für die Beschäftigten (Gesetze, Vorschriften) Betriebsanleitungen von Maschinen und Geräten Objektmappe Hautschutzpläne |
2.1, 2.2 | ||
Infektionsgefährdung Biologische Arbeitsstoffe | Gesundheitseinrichtungen Verkehrsmittelreinigung |
3.10 3.9 |
||
Aus- und Fortbildung | Sifa, Sibe, besondere Aufgaben Hygiene, Brandschutzhelfer, Ersthelfer |
2.1, 2.2 | ||
Aufgabenübertragung | Schriftliche Pflichtenübertragung | 2., 2.2 | ||
Beschäftigungsbeschränkungen | Jugendliche, Schwangere oder stillende Mütter |
2.1, 2.2, 3.10 |
||
Abstimmung mit der Kundin bzw. dem Kunden | Informationen zum Objekt | 2.1, 2.2 |
4.4 Hinweise zur Objektorganisation
Nicht zutreffend | Check i.O. | Bemerkungen | |
Gibt es eine Ansprechperson beim AG? | |||
Reinigungskammer | |||
Materiallager | |||
Umkleide-/Aufenthaltsraum | |||
Stehen Flucht- und Evakuierungspläne zur Verfügung | |||
Dürfen Erste Hilfe-Materialien und Sanitätseinrichtungen mit verwendet werden | |||
Anschlussmöglichkeit Waschmaschine | |||
Entsorgung Abfälle und Abwasser geklärt | |||
Wasserentnahmestellen | |||
Sind Notfallmeldesysteme zum Arbeitszeitpunkt angeschaltet | |||
Ist eine ausreichende Beleuchtung vorhanden | |||
Sind alle Räume mit besonderen Gefahren bekannt | |||
Besteht die Möglichkeit gegenseitiger Gefährdung | |||
Verkehrsrechtliche Anordnung bei Hubarbeitsbühnen im öffentlichen Verkehrsraum | |||
Betriebsanweisungen für Reinigungsmittel | |||
Betriebsanweisung für Arbeitsmittel | |||
Sind Anschlagpunkte für PSAgA vorhanden? | |||
Ist ein Rettungskonzept bei Einsatz PSAgA vorhanden? | |||
Liegt ein Nachweis der Begehbarkeit von Glasflächen vor? | |||
Sind geprüfte Steckdosen zugeordnet worden? | |||
Sind ggf. PRCD-S im Einsatz? | |||
Sind Systemwagen im Objekt? | |||
Sind ergonomische Arbeitsmittel (AM) im Einsatz? | |||
Wird durch Arbeitsorganisation die psychische Belastung verringert? | |||
Überprüfen die Beschäftigten vor Inbetriebnahme die Arbeitsmittel? | |||
Werden die AM bestimmungsgemäß verwendet? | |||
Werden AM wie Hubarbeitsbühnen nur von schriftlich Beauftragten bedient? | |||
Verwendung von Leitern nur nach Anweisung | |||
Nur geprüfte Leitern, möglichst mit Fußverbreiterung | |||
Sind erforderlichenfalls Maßnahmen gegen Absturz vorgesehen? | |||
Möglichst von unten arbeiten | |||
Sind in der Baureinigung Staubgefährdungen minimiert? | |||
Hebehilfen für Transport | |||
Sind Hilfsmittel für scharfe und spitze Gegenstände vorhanden? | |||
Sind Dosieranlagen vorhanden? | |||
Sind Maßnahmen mit Strahlenschutzbeauftragten abgestimmt? | |||
Weitere Ergänzungen | |||
4.5 Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person"
Unternehmen: | Datum: | |||
Frau/Herr: | geb. am: | |||
Straße: | ||||
Wohnort: | ||||
Telefon: | ||||
Beruf/Ausbildung: | ||||
wird als zur Prüfung befähigten Person für folgende Arbeitsmittel bestellt (ankreuzen): |
||||
Erdbaumaschinen |
Flurförderzeuge |
|||
Krane | Grabenverbaugeräte | |||
Lastaufnahmeeinrichtungen | Hubarbeitsbühnen | |||
Fahrzeuge | Leitern | |||
Rammen und Bohrgeräte | ortsfeste elektrische Maschinen | |||
Anschlagmittel (Seile, Gurtbänder) | ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel | |||
Gerüstbau | ||||
Bauaufzüge | ||||
Eine "zur Prüfung befähigte Person" ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Sind hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in der Betriebssicherheitsverordnung, z. B. für Aufzugsanlagen, Krane oder Flüssiggasanlagen, weitergehende Anforderungen festgelegt (z. B. bei Prüfsachverständigen) , sind diese zu erfüllen. Die Maschinen und Einrichtungen sind aufgrund der ermittelten Fristen (Gefährdungsbeurteilung), bei Bedarf auch früher, von der "zur Prüfung befähigten Person" zu prüfen. (Vgl. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen") |
||||
………………………………………… zur Prüfung befähigte Person |
………………………………………… Unternehmensleitung |
4.6 Checkliste für Benutzer/innen von Gerüsten
4.7 Kontrollblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten
(DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten", Anhang 2)
4.8 Checkliste für die Beschaffung von Schutzhandschuhen
(nach DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe", Anhang 1)