4 Anhänge (Formulare und Checklisten)

4.1 Beispielrechnung zur Ermittlung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten in Betrieben der Gebäudereinigung

Ausgangslage:

In einem Krankenhaus führen 5 Beschäftigte neben der üblichen Unterhaltsreinigung eine Tankinnenreinigung durch.

Anmerkungen zum Berechnungsbeispiel Gebäudereiniger:

  1. Die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. In Verbindung mit dem WZ-Code ergibt sich daraufhin, dass Unterhaltsreinigung zur Gruppe der "allgemeinen Gebäudereinigung" (= Gruppe 3) zählt und somit für Betriebsgrößen zwischen 251 und 500 Mitarbeitern 2 Sibe bestellt werden müssen.
  2. Die räumliche und zeitliche Nähe wird in der "allgemeinen Gebäudereinigung" durch geeignete organisatorische Maßnahmen (z. B. Mobiltelefone) hergestellt.
  3. Die fachliche Nähe ist gegeben, weil ausschließlich Unterhaltsreinigung durchgeführt wird.
  4. Um auch während der Nachtschicht eine Sibe als Ansprechperson zu haben, wird hier auch 1 Sibe bestellt (zeitliche Nähe).
  5. Um auch für die Beschäftigten bei der Tankinnenreinigung eine Sibe als Ansprechperson zu haben, wird hier auch 1 Sibe bestellt (fachliche Nähe).
  6. Um die räumliche Nähe zu einer Sibe auch in den Niederlassungen sicherzustellen, wird in jeder Niederlassung 1 Sibe bestellt.


Betriebsstätte Kriterien für die Anzahl der Sibe Anzahl der Sibe
Gesundheitsgefahren Anzahl der Beschäftigten Räumliche Nähe der Sibe Zeitliche Nähe der Sibe Fachliche Nähe der Sibe
Hauptsitz Gruppe 3 400 ja ja ja 2
davon Nachtarbeit Gruppe 3 10   ja   1
davon Tankinnenreinigung Gruppe 3 5     ja 1
Niederlassung 1 Gruppe 3 15 ja     1
Niederlassung 2 Gruppe 3 35 ja     1
Niederlassung 3 Gruppe 3 50 ja     1
          Summe: 7


4.2 Beispiel einer Betriebsanweisung


Betriebsanweisung Sanitärgrundreinigung


4.3 Hinweise Arbeitsorganisation



  Erläuterungen Verweise
Kapitel
Check i.O. Bemerkungen
Gefährdungsbeurteilung durchführen Allgemeiner Teil
spezielle Tätigkeitsbereiche
2.1, 2.2,
3.1.1,
3.1.2,
3.1.5,
3.1.6,
3.2.1,
3.2.2,
3.2.3, 3.8,
3.9
   
Unterweisung Erst- und Wiederholungsunterweisung
objektspezifische Unterweisung
2.1, 2.2,
3.1.1,
3.2.1,
3.2.3,
3.3.2, 3.10
   
Sicherheitsfachkraft Eigene Sicherheitsfachkraft,
externe Sicherheitsfachkraft (z. B. ASD, BAD)
2.1, 3.1    
Betriebsärztin, Betriebsarzt Intern/extern (z. B. ASD, BAD)      
Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
z. B. bei
Feuchtarbeit
Lärm
Infektionsgefährdung
Atemschutz
2.1, 2.2

3.1.2,
3.3.1, 3.4,
3.7, 3.10
2.2, 3.10
   
Organisation der Ersten Hilfe Notfallnummern, Meldeblock,
Erste-Hilfe-Material
Ersthelferinnen und Ersthelfer
Meldesysteme
2.1, 2.2,
3.3.3, 3.7
2.1, 2.2
   
Sicherheitsbeauftragte   2.1, 2.2    
Beauftragung von Personen

Benennung
Hubarbeitsbühnen

Fassadenbefahranlagen
Brandschutzhelfer
3.2.2, 3.4,
3.5, 4.5
3.4, 3.5
2.1,
   
Festlegung von zur Prüfung von Arbeitsmitteln befähigter Personen Leitern




elektrische Betriebsmittel

Gerüste

3.1.1,
3.2.2
3.2.3, 3.5,
3.7, 3.8,
3.10, 4.5
3.1.3, 3.4,
3.6
3.1.1, 3.4,
3.5, 3.6,
3.8
   
Prüfung von Arbeitsmitteln Leitern





Reinigungsmaschinen
elektrische Betriebsmittel
3.1.1,
3.2.2
3.2.3, 3.5,
3.7, 3.8,
3.10, 4.6,
4.7
3.2.1, 3.7
3.1.3, 3.4,
3.6
   
Gefahrstoffe Gefahrstoffverzeichnis
Sicherheitsdatenblätter

Betriebsanweisungen





Lagerung
Transport zum Objekt
3.1.2
3.2.2, 3.8,
3.9
2.1 2.2,
3.2.2,
3.2.1,
3.2.2,
3.3.1, 3.6,
3.8, 3.9,
3.10, 4.2
3.1.6
   
Maschinen und Geräte Betriebsanweisungen oder
Betriebsanleitung

Energieversorgung/Speisepunkte
Transport zum Objekt
2.1, 2.2,
3.2.2, 3.8,
4.2
3.2.1
   
Persönliche Schutzausrüstungen Schutzhandschuhe, Fußschutz,
Schutzbrille und Schutzkleidung, PSAgA
3.1.1
2.1, 2.2,
3.1.6, 3.5
   
Unterlagen Informationsmaterial für die Beschäftigten
(Gesetze, Vorschriften)
Betriebsanleitungen von Maschinen und Geräten
Objektmappe Hautschutzpläne
2.1, 2.2    
Infektionsgefährdung Biologische Arbeitsstoffe Gesundheitseinrichtungen
Verkehrsmittelreinigung
3.10
3.9
   
Aus- und Fortbildung Sifa, Sibe, besondere Aufgaben Hygiene,
Brandschutzhelfer, Ersthelfer
2.1, 2.2    
Aufgabenübertragung Schriftliche Pflichtenübertragung 2., 2.2    
Beschäftigungsbeschränkungen Jugendliche,
Schwangere oder stillende Mütter
2.1, 2.2,
3.10
   
Abstimmung mit der Kundin bzw. dem Kunden Informationen zum Objekt 2.1, 2.2    


4.4 Hinweise zur Objektorganisation



  Nicht zutreffend Check i.O. Bemerkungen
Gibt es eine Ansprechperson beim AG?
Reinigungskammer
Materiallager
Umkleide-/Aufenthaltsraum
Stehen Flucht- und Evakuierungspläne zur Verfügung
Dürfen Erste Hilfe-Materialien und Sanitätseinrichtungen mit verwendet werden
Anschlussmöglichkeit Waschmaschine
Entsorgung Abfälle und Abwasser geklärt
Wasserentnahmestellen
Sind Notfallmeldesysteme zum Arbeitszeitpunkt angeschaltet
Ist eine ausreichende Beleuchtung vorhanden
Sind alle Räume mit besonderen Gefahren bekannt
Besteht die Möglichkeit gegenseitiger Gefährdung
       
Verkehrsrechtliche Anordnung bei Hubarbeitsbühnen im öffentlichen Verkehrsraum      
Betriebsanweisungen für Reinigungsmittel
Betriebsanweisung für Arbeitsmittel
Sind Anschlagpunkte für PSAgA vorhanden?
Ist ein Rettungskonzept bei Einsatz PSAgA vorhanden?
Liegt ein Nachweis der Begehbarkeit von Glasflächen vor?
Sind geprüfte Steckdosen zugeordnet worden?
Sind ggf. PRCD-S im Einsatz?
Sind Systemwagen im Objekt?
Sind ergonomische Arbeitsmittel (AM) im Einsatz?
Wird durch Arbeitsorganisation die psychische Belastung verringert?
Überprüfen die Beschäftigten vor Inbetriebnahme die Arbeitsmittel?
Werden die AM bestimmungsgemäß verwendet?
Werden AM wie Hubarbeitsbühnen nur von schriftlich Beauftragten bedient?
Verwendung von Leitern nur nach Anweisung
Nur geprüfte Leitern, möglichst mit Fußverbreiterung
Sind erforderlichenfalls Maßnahmen gegen Absturz vorgesehen?
Möglichst von unten arbeiten
Sind in der Baureinigung Staubgefährdungen minimiert?
Hebehilfen für Transport
Sind Hilfsmittel für scharfe und spitze Gegenstände vorhanden?
Sind Dosieranlagen vorhanden?
Sind Maßnahmen mit Strahlenschutzbeauftragten abgestimmt?
Weitere Ergänzungen


4.5 Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person"




Unternehmen: Datum:
Frau/Herr: geb. am:
Straße:
Wohnort:
Telefon:
Beruf/Ausbildung:


wird als zur Prüfung befähigten Person für folgende Arbeitsmittel bestellt (ankreuzen):

 Erdbaumaschinen
 
 Flurförderzeuge
 
 Krane    Grabenverbaugeräte  
 Lastaufnahmeeinrichtungen    Hubarbeitsbühnen  
 Fahrzeuge    Leitern  
 Rammen und Bohrgeräte    ortsfeste elektrische Maschinen  
 Anschlagmittel (Seile, Gurtbänder)    ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel  
 Gerüstbau      
 Bauaufzüge      

Eine "zur Prüfung befähigte Person" ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Sind hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in der Betriebssicherheitsverordnung, z. B. für Aufzugsanlagen, Krane oder Flüssiggasanlagen, weitergehende Anforderungen festgelegt (z. B. bei Prüfsachverständigen) , sind diese zu erfüllen. Die Maschinen und Einrichtungen sind aufgrund der ermittelten Fristen (Gefährdungsbeurteilung), bei Bedarf auch früher, von der "zur Prüfung befähigten Person" zu prüfen. (Vgl. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen")


…………………………………………
zur Prüfung befähigte Person
 

…………………………………………
Unternehmensleitung
 


4.6 Checkliste für Benutzer/innen von Gerüsten



4.7 Kontrollblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten

(DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten", Anhang 2)



4.8 Checkliste für die Beschaffung von Schutzhandschuhen

(nach DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe", Anhang 1)