9 Schutzmaßnahmen

Durch geeignete Maßnahmen müssen sowohl die Beschäftigten als auch Dritte, z. B. Nachbargewerke und Nutzende, geschützt werden. Mit den Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten wird in der Regel auch der Schutz Dritter erfüllt. Ergänzende Maßnahmen können je nach Randbedingungen der Sanierungsmaßnahme erforderlich werden, z. B. besondere Anforderungen an die Abschottung des Sanierungsbereiches, Erstellen eines Wegekonzeptes (insbesondere Flucht- und Rettungswege).

9.1 Rangfolge der Schutzmaßnahmen

Die Grundregel für Sicherheit und Gesundheitsschutz lautet, Gefährdungen zunächst durch Substitution und technische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Kann trotz technischer Maßnahmen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, sind ergänzend organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Rangfolge der Schutzmaßnahmen wird als STOP (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) bezeichnet.

9.2 Technische Schutzmaßnahmen

9.2.1 Staubarme Arbeitsverfahren
Arbeitsverfahren, die mit einer Staub- bzw. Aerosolfreisetzung verbunden sind, führen im Allgemeinen auch zu hohen bis sehr hohen Sporenkonzentrationen in der Luft. Die Sanierungs- und Reinigungsarbeiten sind daher so zu planen und auszuführen, dass eine Staub- und Aerosolbildung minimiert wird.

Vor dem Entfernen befallener Materialien kann durch folgende Maßnahmen eine Aufwirbelung und Freisetzung von Sporen vermindert werden:

Beispiele für staubarme Arbeitsverfahren sind:

Bei Tätigkeiten mit hohem Staubanfall können die Entstauber an ihre Leistungsgrenzen gelangen. Mit dem Einsatz eines Vorabscheiders, der zwischen das Staub erzeugende Gerät und den Entstauber geschaltet wird, können bereits vor dem Entstauber große Mengen des Staubs ohne zusätzlichen Filteraufwand abgetrennt werden. Vorabscheider arbeiten dabei nach physikalischen Verfahren, in der Regel mit Fliehkraftabscheidung in einem Zyklon. Der Staub kann im Vorabscheider in handelsüblichen Müllsäcken gesammelt werden.

Abb. 5 Abtrag von Putz mit abgesaugter Fräse und lokaler Absaugung im unmittelbaren Arbeitsbereich

Abb. 5 Abtrag von Putz mit abgesaugter Fräse und lokaler Absaugung im unmittelbaren Arbeitsbereich

9.2.2 Technische Lüftungsmaßnahmen
Technische Lüftungsmaßnahmen haben das Ziel, Staub- und Sporenbelastungen in der Luft zu reduzieren sowie eine Ausbreitung der Stoffe aus dem Sanierungsbereich zu verhindern. Je nach Anforderung an Art und Umfang der technischen Lüftung können Luftreiniger oder Unterdruckhaltegeräte (UHG) eingesetzt werden.

Für den Einsatz von Luftreinigern gibt es grundsätzlich zwei Verwendungsmöglichkeiten:

Luftreiniger sind mobile Geräte zur Erfassung und Abscheidung von Stäuben in der Luft. Die Geräte saugen mit einem Ventilator Luft an. Die angesaugten Stäube werden in Partikelfiltern aus der Luft abgeschieden. Die gefilterte Luft kann in den Arbeitsbereich zurückströmen (Luftrückführung) oder nach außen geleitet werden (Fortluft). Die Fortluft muss so geführt bzw. gereinigt werden, dass keine belastete Luft in die Atemluft anderer Beschäftigter oder Dritter gelangt.

Für die Schimmelpilzsanierung geeignete Luftreiniger sind mit einem mindestens zweistufigen Partikelfiltersystem ausgerüstet, das üblicherweise aus einem Vor- und einem Hauptfilter besteht. Erfolgt eine Rückführung der gereinigten Luft in den Sanierungsbereich, muss das Hauptfilter als Filterelement der Staubklasse H geprüft sein oder aus Filtermaterial bestehen, das den Anforderungen der Staubklasse H entspricht. Wird die Luft in den Außenbereich abgeleitet, kann als Hauptfilter Filtermaterial der Staubklasse M eingesetzt werden. Nach DIN EN 1822:2011-01 geprüfte Filter der Klasse H14 sind gleichwertig mit Staubklasse H-Filtern, Filter der Klassen H13 sind gleichwertig mit Staubklasse M-Filtern.

Luftwechsel und Luftführung
Bei hoher und sehr hoher Exposition der Beschäftigten ist ein ausreichender Luftwechsel im Sanierungsbereich sicherzustellen, um eine Aufkonzentrierung der Biostoffe und Stäube in der Raumluft zu vermeiden. Für eine wirksame Durchlüftung des Sanierungsbereiches ist ein 15-facher Luftwechsel pro Stunde anzustreben.

Berechnungsbeispiel für die Ermittlung des erforderlichen Luftvolumens

Für einen Raum mit Abmessungen von 5 m x 4 m und einer Höhe von 3 m beträgt der für einen 15-fachen Luftwechsel erforderliche Luftvolumenstrom:

5 × 4 × 3 [m³] × 15 [1/h] = 900 m³/h

Bei der Ermittlung des erforderlichen Luftvolumenstroms ist zu beachten, dass belegte Filter oder an das Lüftungsgerät angeschlossene Ansaug- bzw. Abluftschläuche die Volumenstromleistung des Gerätes reduzieren. Daher sind Luftreiniger einzusetzen, die mit einer Einrichtung ausgerüstet sind, die das Unterschreiten des Mindestvolumenstroms z. B. infolge der Filterbelegung anzeigt. Auf dem Gerät muss ergänzend die maximale Fläche des Raumes angegeben sein, der bei Ansprechen der Volumenstromkontrolleinrichtung noch ausreichend abgesaugt werden kann. Der geförderte Volumenstrom entspricht dann rechnerisch einem 15-fachen Luftwechsel für diesen Raum bei einer Raumhöhe von 3 m.

Weißbereich


Abb. 6 Funktionsweise der Zuluftöffnung
Schwarzbereich


Luft strömt bei laufender Absaugung bzw. Unterdruck in den Sanierungsbereich



Rückschlagklappe schließt bei Abschaltung der Absaugung bzw. Abfall des Unterdrucks

Abb. 6 Funktionsweise der Zuluftöffnung

Der tatsächliche geförderte Luftvolumenstrom kann bei Bedarf z. B. mit einem Staurohr oder einem Flügelradanemometer im Abluftstrom des Lüftungsgerätes überprüft werden.

Undichtigkeiten des Arbeitsbereiches z. B. in der Abschottung oder an Rohrdurchführungen sind für den erforderlichen Luftwechsel in der Regel nicht ausreichend. Daher müssen ausreichend große Zuluftöffnungen geschaffen werden.

Die Luft ist so zu führen, dass eine wirkungsvolle Durchströmung des Sanierungsbereichs gegeben ist. Die Zuluftöffnungen werden dazu möglichst diagonal gegenüber der Ablufterfassung installiert und mit einer Rückschlagklappe ausgestattet, die beim Abschalten bzw. Ausfall der Absaugung die Zuluftöffnung verschließt. Geeignet sind z. B. Zuluftklappen mit selbständig öffnenden und schließenden Lamellen.

Hohe Luftwechselraten können bei kalten Außentemperaturen zu unangenehmen Arbeitsplatzbedingungen führen. Die Entnahme der Zuluft, beispielsweise aus dem beheizten Gebäude und Abgabe der Abluft nach außen, ist eine Möglichkeit, geeignete Arbeitsplatzbedingungen zu erhalten ohne zusätzliche aufwendige Erwärmung der Zuluft.

Die Luft im Sanierungsbereich kann auch im Umluftbetrieb gereinigt werden. Dabei ist eine 15-fache Umwälzung der Raumluft und eine Filtration des Luftstromes mit Staubklasse H-Filtern sicherzustellen.

Über Undichtigkeiten in der Abschottung, an Rohr- oder Kabeldurchführungen, an Installations- und Lüftungsschächten, kann belastete Luft aus dem Sanierungsbereich (Schwarzbereich) in angrenzende (Weiß)Bereiche gelangen.

Durch einen Unterdruck im Sanierungsbereich wird gewährleistet, dass die Luft aus dem Weißbereich in den Schwarzbereich strömt. Der Druckunterschied zwischen Schwarz- und Weißbereich sollte ca. 15 bis 25 Pascal betragen. Dieser Druckunterschied bewirkt eine fühlbar gespannte Wölbung an Folienabschottungen oder Zug an einem Tür- oder Fensterspalt. Messtechnisch kann der Unterdruck mittels Differenzdruckmessgeräten bestimmt werden.

Ist im Sanierungsbereich Schwebstaub erkennbar, sind Funktion und Wirksamkeit der technischen Lüftung zu überprüfen.

9.2.3 Reinigung

Reinigung der Sanierungsbereiche
Bei der Schimmelpilzsanierung werden Biostoffe und mineralische Stäube freigesetzt, die zu einer Verunreinigung der Raumoberflächen und der Raumluft führen. Vor Aufheben der Schutzmaßnahmen werden diese Verschmutzungen durch eine Feinreinigung entfernt, um eine Gefährdung nachfolgender Gewerke bzw. der Nutzenden zu vermeiden. Die Feinreinigung schließt die Reinigung der Abschottungen und Schleusen ein.

Abb. 7 Feinreinigung des Sanierungsbereiches

Abb. 7 Feinreinigung des Sanierungsbereiches

Art und Umfang einer Schimmelpilzsanierung beeinflussen wesentlich die Vorgehensweise und den Erfolg der Feinreinigung. Daher ist eine umfängliche Planung vor Beginn der Arbeiten unerlässlich. Der Reinigungsaufwand wird reduziert, wenn bei der Sanierung staubarme Arbeitsverfahren und technische Lüftungsmaßnahmen zum Einsatz kommen und die Sanierungsbereiche bereits während der Sanierung regelmäßig gereinigt werden. Schwer zugängliche oder schwer reinigbare Gegenstände und Einbauten (z. B. Heizkörperverkleidungen, Akustikdecken, textile Wandbekleidungen) müssen vor Beginn der Arbeiten staubdicht abgeklebt werden.

Zur Reinigung sind Industriestaubsauger der Staubklasse H einzusetzen. Sauger der Staubklasse M können dann verwendet werden, wenn die Abluft ins Freie abgeführt wird. Bei glatten Oberflächen/Folien eignet sich eine Feuchtreinigung mit einem Tensid haltigen Reinigungsmittel. Dabei sind Reinigungstechniken anzuwenden, die das Verteilen oder Verwischen der Verschmutzungen vermeiden. Der Einsatz von Bioziden (Desinfektionsmitteln) ist nicht erforderlich.

Die Feinreinigung kann durch Luftreinigungsgeräte sinnvoll unterstützt werden, um die Konzentration luftgetragener Schimmelpilzbestandteile und Stäube zu reduzieren. Ist eine gezielte Luftführung im Sanierungsbereich vorhanden, sollte die Reinigung mit der Richtung des Luftstroms (in Richtung Abluft) erfolgen, damit aufgewirbelte Stäube sich nicht in zuvor gereinigten Bereichen ablagern.

Bei der Feinreinigung hat sich folgender Ablauf bewährt:

  1. Reinigung der Böden und horizontaler Flächen (z. B. Fensterbänke, Ablagen)
  2. Absaugen bzw. Abwischen der abgeklebten Oberflächen und anschließende Entfernung der Abdeckmaterialien
  3. Reinigung der Decke
  4. Reinigung der Wände
  5. Schlussreinigung der Böden in Richtung Zugangsbereich
  6. eventuell feuchtes Nachreinigen einzelner Oberflächen und Gegenstände

Gerätereinigung
Geräte und Werkzeuge, die im Sanierungsbereich zum Einsatz kommen, sind vor dem Abtransport zu reinigen (Gehäuse absaugen oder feucht abwischen). Ungereinigte Geräte, Werkzeuge und Zubehör (z. B. Schläuche, Verbindungsstücke) müssen staubdicht verpackt werden, damit keine Biostoffe verschleppt werden. Es empfiehlt sich, die verpackten Geräte als ungereinigt zu kennzeichnen.

Bei Saugern bzw. Entstaubern ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme der Staubbeutel zu wechseln. Wurden mit den Geräten feuchte Materialien aufgenommen, sollte zusätzlich auch der Filter getauscht werden, um eine Belastung durch mikrobielles Wachstum auf dem Filter zu vermeiden. Dies verhindert beim nächsten Einsatz der Geräte eine Verunreinigung der Raumluft.

9.2.4 Umgang mit Abfällen
Die zu entsorgenden Materialien sind so aus dem Sanierungsbereich zu transportieren und zur Abholung bereit zu stellen, dass keine Biostoffe verschleppt werden.

Für den Abtransport durch Flure, Treppenhäuser oder andere Räume außerhalb des Sanierungsbereiches müssen die Abfälle im Sanierungsbereich staubdicht verpackt werden. Dazu eignen sich z. B. Kunststoffsäcke oder Big Bags. Die Gebinde sind vor dem Transport aus dem Sanierungsbereich zu reinigen (absaugen oder feucht abwischen).

9.3 Organisatorische Maßnahmen

Bei der Sanierung werden Biostoffe und Stäube freigesetzt bzw. aufgewirbelt. Durch organisatorische Maßnahmen ist eine Verbreitung der Stoffe und damit eine Verunreinigung unbelasteter Bereiche zu verhindern. Dazu kommen je nach konkreter Schadenssituation folgende Maßnahmen in Betracht:

9.3.1 Schwarz-Weiß-Trennung: Abschottungen und Schleusen
Der Sanierungsbereich (Schwarzbereich) ist von unbelasteten Bereichen (Weißbereich) abzugrenzen. Abhängig von der Gefährdungsklasse und den räumlichen Randbedingungen werden dazu staubdichte Abschottungen und Personenschleusen eingerichtet. Das Räumen des Sanierungsbereiches kann vor Errichten der Abschottung erfolgen, wenn verunreinigte Gegenstände vorab feucht gereinigt, abgesaugt oder staubdicht verpackt werden.

Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklassen 2b und 3 sind Personenschleusen einzurichten. In der Regel ist eine Ein-Kammer-Schleuse ausreichend. Als Schleuse kann auch ein vorgelagerter Raum genutzt werden. Fußböden, Wände und Decken der Schleuse sind aus leicht zu reinigendem Material herzustellen. Im Schleusenbereich ist ein Abfallbehältnis für benutzte Schutzanzüge bereit zu stellen. Die Schleuse ist mindestens arbeitstäglich zu reinigen. Erfolgt der Zugang zum Schwarzbereich vom Außenbereich kann auf eine Schleuse verzichtet werden, im Außenbereich ist dann ein Platz für das Ablegen der Schutzkleidung einzurichten.

Bei sensibler Nutzung im Umfeld, z. B. bei Sanierungen im Krankenhausbereich, können auch Mehrkammerschleusen erforderlich sein.

Unbefugten ist das Betreten des Sanierungsbereiches durch das Verbotszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" entsprechend ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu untersagen.


Abb. 8 Funktionsweise einer Ein-Kammer-Personenschleuse
Einschleusen
1: Anziehen des Schutzanzugs und Anlegen der Atemschutzmaske
2: Durchgang
3: Ausführung der Arbeiten

Ausschleusen
3: grobe Reinigung (Absaugen) der Schutzkleidung
2: Ablegen des Schutzanzugs und der Handschuhe, ggf. Überschuhe, Schutzanzug entsorgen
1: Ablegen der Maske, Einwegmasken (FFP-Masken) entsorgen, Hände waschen

Abb. 8 Funktionsweise einer Ein-Kammer-Personenschleuse

9.3.2 Hygienemaßnahmen
Bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen kommt der persönlichen Hygiene besondere Bedeutung zu, dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

9.4 Persönliche Schutzausrüstung

Voraussetzung für die Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist die Kenntnis aller am Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen, wie z. B. Kontakt zu Biostoffen und Gefahrstoffen oder Verletzungsgefahren an scharfkantigen Gegenständen. Ist das Tragen mehrerer PSA-Arten erforderlich, müssen diese aufeinander abgestimmt sein und zusammen verwendet werden können (z. B. Atemschutz und Augenschutz). Im Folgenden wird die für den Kontakt zu Biostoffen relevante Persönliche Schutzausrüstung beschrieben.

Weitere Persönliche Schutzausrüstung wie Kopfschutz oder Gehörschutz muss nach den weiteren Anforderungen des Arbeitsplatzes ausgewählt und auf die sonst notwendige PSA abgestimmt werden.

9.4.1 Handschutz
Bei Feuchtarbeiten oder bei Kontakt zu Schmutzwasser sind flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe z. B. aus Nitril einzusetzen. Handschuhe aus Leder/Textil-Kombinationen sowie medizinische Einmalhandschuhe sind ungeeignet. Es wird empfohlen, die Schutzhandschuhe arbeitstäglich zu wechseln.

Um zu vermeiden, dass Flüssigkeit in den Schutzhandschuh dringt, soll der Schaft des Schutzhandschuhes unter das Bündchen des Schutzanzuges gezogen oder Schutzhandschuhe mit verlängertem Schaft zum Umstülpen des Randes verwendet werden.

Wegen der Hautbelastung beim Tragen von Handschuhen sollen die Hände nach Arbeitsende mit einem regenerierenden Hautpflegemittel sorgfältig eingecremt werden. Ein beispielhafter Hygiene- und Hautschutzplan ist in Anhang 7 aufgeführt.

9.4.2 Schutzkleidung
Geeignet sind staubdichte Chemikalienschutzanzüge der Kategorie III, Typ 5/6. Beim Auftreten von Sprühnebeln und beim Umgang mit fäkalhaltigem Abwasser sind Schutzanzüge Kategorie III, Typ 4, einzusetzen. Bei Arbeiten mit direktem Körperkontakt zu nassen/durchfeuchteten Materialien kann auch ein Schutzanzug Typ 3 (flüssigkeitsdicht) notwendig sein. Einwegschutzanzüge sind nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen.

9.4.3 Atemschutz
Abhängig von der ermittelten Gefährdungsklasse ist das Tragen von Atemschutzgeräten mit Partikelfiltern erforderlich. Die Filter der Atemschutzmasken sind mindestens arbeitstäglich zu wechseln. Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen.

Aufgrund der erhöhten körperlichen Belastung insbesondere bei länger andauernder Anwendung von Atemschutzgeräten mit Partikelfiltern wird der Einsatz Gebläse unterstützter Atemschutzgeräte empfohlen, erforderlichenfalls mit Anwärmen der Atemluft (bei Umgebungstemperaturen < 10 °C).

Beim Tragen von Atemschutz und Schutzkleidung ist die Gebrauchsdauer nach DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" zu beachten, vgl. Anhang 7.

9.4.4 Augenschutz
Bei Arbeiten über Kopf mit Staubentwicklung und bei Gefahr von Spritzwasserbildung (z. B. beim Entfernen durchnässter Bauteilschichten) sind die Augen zu schützen. Dies kann gewährleistet werden durch den Einsatz von Korbbrille, Gesichtsschutzschirm, Vollmaske oder Atemschutzhaube.

9.4.5 Fußschutz
Um ein Verschleppen von Biostoffen zu vermeiden, sind abwaschbare Sicherheitsschuhe oder Überziehschuhe einzusetzen. Bei Arbeiten mit Kontakt zu Schmutzwasser sind flüssigkeitsdichte, rutschfeste Schuhe zu verwenden, z. B. abwaschbare S5 Gummistiefel.

9.5 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 1

In Gefährdungsklasse 1 sind die grundlegenden Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen gemäß TRBA 500 einzuhalten:

Zusätzlich kann der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung notwendig werden:

9.6 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2a

Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 2a sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefährdungsklasse 1 folgende Schutzmaßnahmen zu ergreifen:

Die persönliche Schutzausrüstung wird ergänzt durch

9.7 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2b

Sind die Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 2b zuzuordnen, müssen zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefährdungsklassen 1 und 2a folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Hinweis zum Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung:

9.8 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3

Sind die Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 3 zuzuordnen, sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefährdungsklassen 1 und 2 folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:

9.9 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Fäkalschäden

Bei Schäden infolge von Hochwasserereignissen, Leckstellen in Schmutzwasserleitungen, Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (Schmutzwasser- oder Mischwasserkanalisation) ist immer mit Infektionserregern zu rechnen. Bei infektiösen Wirkungen steht die orale Aufnahme der Stoffe im Vordergrund und erfordert daher eine konsequente Umsetzung der persönlichen Hygienemaßnahmen. Der Einsatz von Bioziden vor Beginn der Sanierungsarbeiten, um Infektionserreger abzutöten und eine Infektionsgefährdung zu vermindern, ist nur bei glatten Oberflächen zielführend.

Bei Schäden durch Überschwemmungen ist mit einer erhöhten Verletzungsgefahr durch scharfe, spitze Gegenstände, z. B. Glasbruch in den Schlammablagerungen, zu rechnen. Als Handschutz sind schnittfeste Handschuhe einzusetzen. Bei Überschwemmungsschäden sind außerdem Einsturzgefährdung, elektrische Gefährdung, chemische Verunreinigungen (ätzende und toxische chemische Stoffe) und Gefährdungen durch Tierkadaver zu berücksichtigen.

9.10 Schutzmaßnahmen bei der Probenahme

Bei der Probenahme zur Untersuchung von Materialien oder der Raumluft bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall ist mit einer Biostoffexposition für den Probenehmer zu rechnen. Beispiele für Probenahmen sind:

Bei der Entnahme von Materialproben sind staubarme Arbeitsverfahren einzusetzen – z. B. Einsatz eines Cuttermessers, Probenahme mit Stechbeitel bei gleichzeitiger Absaugung mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H, Kernbohrgerät mit direkter Absaugung über Entstauber mindestens der Staubklasse M. Beim großflächigen Öffnen von Bauteilen können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie z. B. Abschottung oder Einsatz eines Luftreinigers erforderlich werden.

Muss bei der Probenahme mit einer Freisetzung von Biostoffen gerechnet werden, ist der Schutz Dritter zu berücksichtigen. Durch die Probenahme verursachte Verunreinigungen sind zu entfernen.

9.11 Schutzmaßnahmen bei der Trocknung

Eine technische Trocknung kann als Sofortmaßnahme eingesetzt werden, um eine Ausbreitung des Schimmelpilzbefalls zu vermeiden. Ziel der technischen Trocknung ist es, schnellstmöglich Raum- und Materialfeuchte soweit zu reduzieren, dass ein mikrobielles Wachstum nicht möglich ist.

Die Trocknungsmaßnahmen sind so zu betreiben, dass es dabei nicht zu einer Verbreitung von Schimmelpilzbestandteilen kommt. Bei der Hohlraum- bzw. Estrichdämmschicht-Trocknung ist daher ausschließlich ein Unterdruck-Verfahren einzusetzen. Die angesaugte Luft ist über ein geeignetes Filtersystem (Hauptfilter: Filtermaterial mindestens der Klasse H13) zu leiten, bevor sie der Raumluft bzw. Umgebungsluft zugeführt wird.

Beim Einsatz von Entfeuchtern zur Raum- bzw. Oberflächentrocknung ist ggf. ein Folienzelt oder eine komplette Einhausung der betroffenen Räume vorzunehmen. Befallene Oberflächen dürfen zur Trocknung nicht direkt mit einem Ventilator angeblasen werden. Das Entfernen des Schimmelpilzbefalls vor dem Einsatz der Trocknung hat den Vorteil, dass eine Verbreitung von Sporen vermieden wird.

9.12 Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Bioziden

Im Zusammenhang mit einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze ist eine Infektionsgefährdung für die Beschäftigten unwahrscheinlich. Wesentliche Gefährdung stellt eine mögliche sensibilisierende Wirkung durch das Einatmen von Schimmelpilzbestandteilen dar, dies gilt auch für nicht lebensfähige oder biozid behandelte Bestandteile. Eine Biozidanwendung vor Beginn der Sanierung hat daher keinen Einfluss auf die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Gefährdungsklassen.

Mit einer Biozidanwendung ist es nicht möglich, vorhandene Biomasse vollständig zu entfernen oder neues Schimmelpilzwachstum nachhaltig zu verhindern. Bisher ist kein Verfahren bekannt, mit dem dies erreicht werden kann. Daher ist eine Biozidbehandlung zur Beseitigung der Schadensursache und des Schimmelpilzbefalls nicht geeignet.

Bei Fäkalschäden kann eine Biozidbehandlung glatter Oberflächen vor der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sein, um die Beschäftigten vor Infektionen durch Fäkalkeime zu schützen.

Die Verwendung von Bioziden ist in der Regel mit zusätzlichen Gefährdungen verbunden. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Einsatz von Bioziden durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann (Substitutionsgebot gemäß Gefahrstoffverordnung). Anstelle einer Oberflächendesinfektion vor dem Entfernen befallener Materialien wird das Absaugen der Oberflächen mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H oder die Feuchtreinigung empfohlen. Zur Reduzierung der Biostoffe in der Luft können Luftreiniger (Hauptfilter mind. der Klasse H13) eingesetzt werden. Die konkreten Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Bioziden können Anhang 9 entnommen werden.

Eine Biozidbehandlung nach einer Schimmelpilzsanierung im Rahmen der Feinreinigung ist nicht notwendig. Eine Ausnahme stellt die anschließende Nutzung der Räume durch besonders gefährdete Personen dar. Dies sind Personen, die in ihrem Lebensumfeld generell auf geringe Keimlasten achten müssen wie Patienten mit Krebserkrankungen, Transplantierte, Chemotherapiepatienten.