5 Materialanforderungen

Die bei SZP verwendeten Materialien des Trag- und Sicherungssystems sowie die Zusatzausrüstung unterliegen folgenden Anforderungen.

Es sind grundsätzlich genormte und baumustergeprüfte Komponenten oder Systeme zu verwenden.

5.1 Bestandteile des Tragsystems

5.1.1 Anschlagmöglichkeiten/-einrichtungen

Bauseits vorhandene Anschlagmöglichkeiten sind geeignet, wenn deren Tragfähigkeit nach den technischen Baubestimmungen für die aus Tragsystem und Sicherungssystem zu erwartende Last nachgewiesen ist. Auf den Nachweis kann verzichtet werden, wenn die aufsichtführende Person aufgrund ihrer fachlichen Erfahrung die Anschlagmöglichkeiten als ausreichend tragfähig beurteilt.

Die zu erwartenden Lasten sind im Regelfall mit je 10 kN anzusetzen.

5.1.2 Anschlagmittel

Anschlagmittel müssen unter Berücksichtigung der jeweiligen Anwendungsform (z. B. Umschlingen eines Bauteils, Kantenbeanspruchung) in Anlehnung an DIN EN 795 baumustergeprüft sein. Werden als Anschlagmittel Verbindungselemente verwendet, müssen diese den Festigkeitsanforderungen nach DIN EN 362 entsprechen.

Abb. 16 Kantengeschütztes Anschlagmittel

Abb. 16 Kantengeschütztes Anschlagmittel

Abb. 17  kantengeschützte vorkonfektionierte Schlinge

Abb. 17 kantengeschützte vorkonfektionierte Schlinge

Typische Anschlagmittel sind z. B. Gurtbandschllingen, textile Spanngurte, Stahlseilschlingen, Karabiner.

Tragseile müssen nach DIN EN 1891 Form A baumustergeprüft sein. Die Endverbindungen der Tragseile werden mittels Knoten gebildet bzw. weisen vorkonfektionierte Schlingen oder Verbindungselemente auf (siehe Abbildungen 16 und 17).

5.1.3 Seileinstellvorrichtungen

Seileinstellvorrichtungen zum Zugang und Positionieren müssen nach DIN EN 12841 Ausführung B bzw. C baumustergeprüft sein.

Seileinstellvorrichtungen nach Ausführung C müssen selbstblockierend sein und sollten über eine Panikverriegelung verfügen.

5.1.4 Körperhaltevorrichtung

Sitze müssen gewährleisten, dass die Person nicht herunterrutschen kann.

Sitze und Auffanggurte müssen den ergonomischen Anforderungen der Person entsprechen.

Als Körperhaltevorrichtung geeignete Auffanggurte müssen darüber hinaus DIN EN 361 sowie DIN EN 813 entsprechen.

5.1.5 Verbindungselemente

Verbindungselemente, wie z. B. Karabinerhaken, müssen DIN EN 362 entsprechen.

5.1.6 Seilklemmen

Seilklemmen müssen DIN EN 12841, Ausführung B entsprechen. Seilklemmen nach DIN EN 567 können verwendet werden, wenn eine dynamische Sturzbeanspruchung ausgeschlossen wird.

Typische Seilklemmen sind Aufstiegshilfen, wie Hand­steigklemmen, Bruststeigklemmen, die mit baumustergeprüften Verbindungsmitteln/-elementen eingesetzt werden.

5.2 Bestandteile des Sicherungssystems

Anschlagmöglichkeiten/-einrichtungen
Siehe Abschnitt 5.1.1

Anschlagmittel
Siehe Abschnitt 5.1.2

Auffangsystem
Auffangsysteme müssen nach DIN EN 363 zusammengestellt sein.

Beispielhaft ist die Verwendung eines Auffanggurtes nach DIN EN 361 mit einem mitlaufenden Auffanggerät einschliesslich beweglicher Führung nach DIN EN 353­2, bzw. einem Höhensicherungsgerät nach DIN EN 360 oder einer Seileinstellvorrichtung Ausführung A nach DIN EN 12841.

Verbindungselemente
Siehe Abschnitt 5.1.5

5.2.1 Sicherungssystem für den Vorstieg

Seile (z. B. dynamisches- oder halbstatisches Kernmantelseil) und Sicherungsgeräte für den Vorstieg müssen von den Herstellern für diesen Verwendungszweck bestimmt sein.

Zwischensicherungen (Anschlagmittel) müssen unter Brücksichtigung der Anschlagart (doppelte Belastung im Sturzfall) den speziellen Anforderungen der DIN EN 795 entsprechen.

Wenn mehrere Personen damit gleichzeitig gesichert werden, müssen die Anforderungen der DIN CEN/TS 16415 erfüllt werden.

5.3 Zusatzausrüstung

Außerhalb des Trag- und Sicherungssystems wird zusätzliche Ausrüstung eingesetzt.

5.3.1 Seile/Reepschnüre/Bandschlingen

Sie sind geknoteten Reepschnüren vorzuziehen.

5.3.2 Rollen

Rollen müssen DIN EN 12278 entsprechen.

Rollen werden üblicherweise im Rettungsfall zum Anheben eines Verunfallten eingesetzt. Zur Optimierung der Wirkung können sie zu Flaschenzügen zusammengesetzt werden.

5.3.3 Helm

Geeignet zur Ausführung von SZP sind Helme nach DIN EN 12492 mit Gabel-Kinnriemen und Seitenaufprallschutz.

Arbeitsplatzbezogen können Zusatzanforderungen hinsichtlich Temperaturbeständigkeit und/oder elektrischer Isolation nach DIN EN 397 erforderlich sein.

5.3.4 Seilschutz

An Stellen, an denen durch Umlenkung über eine Kante oder Reibung an einer Schräge ein Seil beschädigt werden könnte, muss entsprechender Seilschutz eingesetzt werden. Nach Möglichkeit ist die gefährdende Struktur zu entschärfen (Kantenblech, Rollmodul).