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stationäre Arbeitsplätze

Absperrung

Absperrungen schützen gegen Absturz. Sie können z. B. bestehen aus Ketten oder Seilen.

Es darf auf Seitenschutz, Fanggerüst, Auffangnetz und Anseilschutz verzichtet werden, wenn Arbeitsplätze oder Verkehrswege

  • auf Flächen mit weniger als 22,5° Neigung liegen und
  • in mindestens 2,00 m Abstand von der Absturzkante fest abgesperrt sind.

Flatterleinen dürfen als Absperrungen nicht verwendet werden.