Anseilschutz (PSAgA = persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) darf verwendet werden, wenn sich keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten lassen und geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind. Dabei hat der Vorgesetzte die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass der Anseilschutz benutzt wird.
Außerdem ist auf folgendes zu achten: