Absperrung
Absperrungen schützen gegen Absturz. Sie können z. B. bestehen aus Ketten oder Seilen.
Es darf auf Seitenschutz, Fanggerüst, Auffangnetz und Anseilschutz verzichtet werden, wenn Arbeitsplätze oder Verkehrswege
- auf Flächen mit weniger als 22,5° Neigung liegen und
- in mindestens 2,00 m Abstand von der Absturzkante fest abgesperrt sind.
Flatterleinen dürfen als Absperrungen nicht verwendet werden.