
Brandschadensanierung - Gefahrenbereiche
Bei der Brandschadensanierung werden folgende Gefahrenbereiche unterschieden:
Gefahrenbereich 0 (GB 0)
Brände, die räumlich begrenzt sind (ca 1 qm): Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes; zum GB 0 gehören auch Brände mit größerer Ausdehnung aber geringerer Verschmutzung - Schutzmaßnahmen
Brände, bei denen übliche Mengen an chlor- und bromorganischen Stoffen (insbesondere PVC) beteiligt waren: Ausgedehnte Brände im Wohnbereich (Küchen, Zimmer, Keller, Dachräume), in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten), im gewerblichen und Industriebereich. - Schutzmaßnahmen
Gefahrenbereich 2 (GB 2)
Brände, bei denen größere Mengen an chlor- und bromorganischen Stoffen (insbesondere PVC)
beteiligt waren und bei denen es zu einer gravierenden Brandverschmutzung gekommen ist - zum Beispiel Schwelbrände unter weitgehenden Bestand der Gebäudehülle - Schutzmaßnahmen
Brände im gewerblichen und Industriebereich mit großen Mengen kritischer Stoffe: PCB (in elektrischen Betriebsmitteln, Transformatoren, Kondensatoren), PCP (in Holzschutzmitteln, Holzimprägnierungsmittel), Pflanzen- und Vorratsschutzmittel; kritische biologische Arbeitsstoffe, Asbest, künstliche Mineralfasern - Schutzmaßnahmen
Solange die Einteilung in Gefahrbereiche nicht vorgenommen ist, sind Maßnahmen gemäß den Anforderungen von GB 3 zu treffen.