
Brandschadensanierung - Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich 1
Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten sollten von Fachfirmen, können im Einzelfall aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden.
Erforderlich sind Hygienemaßnahmen wie Schutzhandschuhe und Atemschutz (mindestens Halbmaske P3) sowie das Tragen von Einwegschutzanzügen und Schutzschuhen. Die Schutzausrüstungen verbleiben im Schadenbereich. Sie können, wenn ihr Zustand dies zulässt, mehrfach verwendet werden.
Nach verlassen des Schadensbereiches ist eine sorgfältige Hautreinigung und Pflege vorzunehmen.
Chemie-Sachverständigen fallbezogen einschalten. Zusätzlich sind Zutrittsverbote für Unbefugte, Abschottung des Sanierungsbereiches von nicht betroffenen Bereichen vorzunehmen und Schwarz-Weiß-Bereiche einzurichten.