
Aufgaben der Arbeitsschutzorganisation
Zu den Aufgaben der Arbeitsschutzorganisation gehören unter anderem:
- Beratung über Arbeitsschutz in der Angebotsphase und der Arbeitsvorbereitung
- Vom Arbeitsplatz ausgehende Gefährdungen ermitteln (z. B. Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Gefahrstoffkonzentrationen messen)
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen veranlassen
- Beschäftigte über mögliche Gefährdungen unterweisen
- Zuständige Behörden über meldepflichtige Tätigkeiten informieren
- Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen
- Erste-Hilfe-Aushang aushängen, Ersthelfer ausbilden lassen, Verbandkasten bereitstellen
- Sanitäre Einrichtungen bereitstellen und funktionsfähig halten (Pausen- und Bereitschaftsräume, Waschräume, Toiletteneinrichtungen, Erste Hilfe Raum
- Unfallverhütungsvorschriften vorhalten ( Unfallverhütungsvorschriften für die Bauwirtschaft)
- Informationen zum Arbeitsschutz bereithalten (z. B. das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, Bausteine)