Augenschutz und Gesichtsschutz

Die Augen und das Gesicht können in vielen Arbeitsbereichen und bei vielen Tätigkeiten geschädigt werden durch

Lassen sich diese Schädigungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindern, ist Augen- und Gesichtsschutz zu tragen. Der Arbeitgeber hat diese Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

Beim Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten und vorgeschrieben.