
Augenschutz und Gesichtsschutz
Die Augen und das Gesicht können in vielen Arbeitsbereichen und bei vielen Tätigkeiten geschädigt werden durch
- mechanische Einwirkungen, z. B. durch Splitter, Späne, Staub;
- optische Einwirkungen, z. B. beim Schweißen;
- chemische Einwirkungen, z. B. durch Spritzer von Säuren oder Laugen;
- thermische Einwirkungen, z. B. durch Strahlungswärme.
Lassen sich diese Schädigungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindern, ist Augen- und Gesichtsschutz zu tragen. Der Arbeitgeber hat diese Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Beim Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten und vorgeschrieben.