Die Augen und das Gesicht können in vielen Arbeitsbereichen und bei vielen Tätigkeiten geschädigt werden durch
Lassen sich diese Schädigungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindern, ist Augen- und Gesichtsschutz zu tragen. Der Arbeitgeber hat diese Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Beim Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten und vorgeschrieben.