2 Geltungsbereich dieser DGUV Regel
4 Grundlagen für den Arbeitsschutz
5.1 Gemeinsame Regeln für alle Flüssiggasanlagen
5.1.1 Gefahrenbereiche und Zonen
5.1.1.1 Festlegung von Gefahrenbereichen
5.1.1.2 Zoneneinteilung im Freien und in Räumen
5.1.2 Explosionsschutzdokument
5.1.3 Aufstellung von Flüssiggasanlagen
5.1.3.1 Aufstellung von Flüssiggasflaschenanlagen
5.1.3.2 Aufstellung von ortsfesten Flüssiggasanlagen
5.1.4 Anschluss von Verbrauchsanlagen
5.1.6 Druckregeleinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen
5.1.6.1 Druckregeleinrichtungen in Niederdruckanlagen mit Flüssiggasflaschen
5.1.6.2 Druckregeleinrichtungen in Mitteldruckanlagen mit Flüssiggasflaschen
5.1.6.3 Druckregeleinrichtungen in Niederdruckanlagen mit ortsfestem Druckgasbehälter
5.1.6.4 Druckregeleinrichtungen in Mitteldruckanlagen mit ortsfestem Druckgasbehälter
5.1.8 Schlauchleitungen/Sicherungen bei Schlauchbeschädigungen
5.1.9 Betreiben von Verbrauchsanlagen
5.1.10 Oberflächentemperaturen
5.1.11 Kontrolle der Dichtheit/Feststellung von Undichtheiten
5.1.12 Lüftungseinrichtungen/Abgasleitungen
5.1.13 Außerbetriebnahme von Verbrauchsanlagen
5.1.14 Innerbetriebliche Beförderung von Flüssiggasanlagen
5.1.15 Brandschutz bei Flüssiggasanlagen
5.1.17 Verhalten bei Störungen
5.1.18 Anzeigen von Unfällen und Schadensfällen
5.1.19 Lagerung von Flüssiggasflaschen
5.2 Zusätzliche Regeln für besondere Flüssiggasanlagen
5.2.1 Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten zum Schmelzen, Vorwärmen und Auftragen von Baustoffen
5.2.1.1 Besondere Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten unter Erdgleiche und in engen Räumen
5.2.1.2 Geräte zum Heizen und Trocknen
5.2.1.3 Ortsveränderliche Schmelzöfen mit Flüssiggas-Feuerung
5.2.1.4 Vorwärmgeräte für Straßenbeläge
5.2.1.5 Mobile Verbrauchsanlagen mit Entnahme von Flüssiggas aus der Flüssigphase
5.2.2 Flüssiggasanlagen mit Einwegbehältern (Druckgaskartuschen)
5.2.3 Verbrauchsanlagen in Laboratorien
5.2.4 Flüssiggasanlagen in Einrichtungen für das Unterrichtswesen
5.2.5 Schrumpfsäulen, Schrumpfrahmen und Handschrumpfgeräte
5.2.6 Verbrauchsanlagen mit Zerstäubungsbrennern
5.2.7 Flurförderzeuge und andere mobile Arbeitsmittel mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor
5.2.8 Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen
5.2.9 Aufstellung von ortsfesten Verbrauchsanlagen in Räumen unter Erdgleiche
6 Prüfungen und Prüffristen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken
6.3 Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV
6.4 Festigkeitsprüfung der Rohrleitungen
6.5 Prüfung der Flüssiggasanlage nach Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV
6.8 Prüfung der Explosionssicherheit von Flüssiggasanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV
Anhang 1 Tabellen und Diagramme
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Flüssiggas des Fachbereichs Nahrungsmittel der DGUV | |
Ausgabe: | Dezember 2022 |
Satz und Layout: | Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Bildnachweis: | alle Abbildungen: © BGN |
Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: 110010 |
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |