Inhaltsverzeichnis |
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Vorbemerkung | |
1 | Anwendungsbereich |
2 | Begriffsbestimmungen |
3 | Maßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit |
3.1 | Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen |
3.1.1 | Allgemein |
3.1.2 | Gefährdungsermittlung |
3.1.3 | Bewertung des Risikos |
3.2 | Beschaffung |
3.3 | Bereitstellung |
3.3.1 | Allgemeine Vorgaben |
3.3.2 | Kombinationen mit anderen PSA |
3.3.3 | Handausgelöste Rettungswesten |
3.4 | Kennzeichnung |
3.4.1 | CE-Kennzeichnung |
3.4.2 | Weitere Kennzeichnungen |
3.4.3 | Druckgasbehälter |
3.5 | Benutzung |
3.5.1 | Bestimmungsgemäße Benutzung |
3.5.2 | Gebrauchsdauer und Überprüfungszeiträume |
3.5.3 | Betriebsanweisung |
3.5.4 | Benutzerinformation |
3.5.5 | Unterweisung und Übungen |
3.5.6 | Aufbewahrung und Lagerung |
3.5.7 | Überwachung |
3.6 | Prüfung und Instandhaltung |
3.6.1 | Prüfungen |
3.6.2 | Instandsetzung, Reparatur und Ersatzmaßnahmen |
3.6.3 | Wartung |
3.6.4 | Reinigung |
Bildnachweis
Abb. 1 © DGUV/Tim S. Weiffenbach
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |
Änderungen zur letzten Version
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser Regel aus dem Jahr 2015 vorgenommen: