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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-201: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
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Büroarbeit
Ergänzen/ändern
 

Inhaltsverzeichnis

 Vorbemerkung
1Anwendungsbereich
2Begriffsbestimmungen
3Maßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
3.1Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
3.1.1Allgemein
3.1.2Gefährdungsermittlung
3.1.3Bewertung des Risikos
3.2Beschaffung
3.3Bereitstellung
3.3.1Allgemeine Vorgaben
3.3.2Kombinationen mit anderen PSA
3.3.3Handausgelöste Rettungswesten
3.4Kennzeichnung
3.4.1CE-Kennzeichnung
3.4.2Weitere Kennzeichnungen
3.4.3Druckgasbehälter
3.5Benutzung
3.5.1Bestimmungsgemäße Benutzung
3.5.2Gebrauchsdauer und Überprüfungszeiträume
3.5.3Betriebsanweisung
3.5.4Benutzerinformation
3.5.5Unterweisung und Übungen
3.5.6Aufbewahrung und Lagerung
3.5.7Überwachung
3.6Prüfung und Instandhaltung
3.6.1Prüfungen
3.6.2Instandsetzung, Reparatur und Ersatzmaßnahmen
3.6.3Wartung
3.6.4Reinigung


Anhang 1Leistungskriterien gemäß DIN EN ISO 12402
Anhang 2Beispiele von Einsatzgebieten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Anhang 3Begriffe und Bauteile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Anhang 4 Literaturverzeichnis
1. Gesetze, Verordnungen
2. DGUV Regelwerk für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
3. Normen

 

 

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV

Ausgabe: Oktober 2020

DGUV Regel 112-201
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p112201

Bildnachweis
Abb. 1 © DGUV/Tim S. Weiffenbach


DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Änderungen zur letzten Version
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser Regel aus dem Jahr 2015 vorgenommen:

 

 

kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de