Inhaltsverzeichnis

  Vorbemerkung
1 Rechtliche Voraussetzungen für die Benutzung von Gehörschützern
bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
2 Geeignete Gehörschützer
3 Auswahl geeigneter Gehörschützer
3.1 Spezielle Auswahlkriterien
3.2 Vereinfachte Auswahlkriterien
4 Durchführung der Hörprobe
4.1 Grundsätzliches
4.2 Versuchsaufbau
4.3 Versuchsdurchführung
4.4 Anmerkungen und Hinweise zur Versuchsdurchführung
5 Bewertung der Hörprobe
6 Wiederholung der Hörprobe


Anhang 1: Liste geeigneter und geprüfter Gehörschützer sowie Hersteller-/Lieferantenverzeichnis
Anhang 2: Flussdiagramm zur Durchführung der Hörprobe
Anhang 3: Bescheinigung über die Erprobung von Gehörschützern für den Einsatz
im öffentlichen Straßenverkehr
(Voraussetzung für eine Ausnahme zu § 23 Abs. 1 StVO)



Hinweis:

Soweit inhaltliche Verweise auf „bisherige" Vorschriften und Regeln des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes sowie auf Vorschriften und technische Regeln des Staates erfolgen, bedeutet dies nicht in jedem Fall, dass eine Neuveröffentlichung der zitierten Unfallverhütungsvorschrift, BG-Regel oder BG-Information stattgefunden haben muss. Entscheidend ist das jeweilige Datum des Inkrafttretens bzw. das Ausgabedatum der betreffenden Veröffentlichung; siehe auch BGVR-Verzeichnis des HVBG.

Siehe auch Hinweis auf der letzten Druckseite auf die seit April 1999 erfolgte Umstellung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes auf neue Bezeichnungen und Bestell-Nummern.