
Gefährdung durch Absturz
Gefährdung durch Absturz besteht
- an Kanten,
- an Öffnungen,
- von nicht begehbaren Bauteilen,
- in Flüssigkeiten und körnige Stoffe,
- von Leitern,
- von Gerüsten.
Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen gegen Absturz führen oft zu lebensgefährlichen Verletzungen.
An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, von denen man abstürzen kann, sind Maßnahmen zum Schutz vor Absturz anzuwenden.