Arbeitsschutzorganisation

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Haftung bei Unfällen und Berufs­krank­heiten liegen beim Unternehmer. Der Unter­nehmer ist verpflichtet eine Arbeits­schutz­organisation aufzubauen, die ihn bei dieser Aufgabe berät. Zur Arbeits­schutz­organisation im Betrieb gehören:

Arbeitsschutz spielt in allen Phasen der Arbeitsvorbereitung und der Bauausführung eine Rolle. Er kann wesentlich dazu beitragen, dass die Produktion fehlerfrei und hochwertig ist. Die Arbeitsschutzorganisation hat ein umfassendes Aufgabengebiet.

Arbeitssicherheitsgesetz
Grundsätze der Prävention (§ 20)