
Was haben Arbeitgeber beim Einsatz von Gefahrstoffen zu tun?
Arbeitgeber haben eine Reihe von Aufgaben, wenn sie Gefahrstoffe einsetzen. Dazu gehören unter anderem:
-
Informationsermittlung - ob die eingesetzten Produkte Gefahrstoffe sind
(Kennzeichnung,
Sicherheitsdatenblatt) und
welche Gefährdungen bei dem vorgesehenen Einsatzzweck von dem Stoff ausgehen (Gefährdungsbeurteilung vornehmen)
§ 6 GefStoffV - mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Maßnahmen festlegen, Substitutionsgebot, bzw. Minimierungsgebot beachten, alternative
Arbeitsverfahren anwenden,
Ersatzstoffe verwenden.
§ 7 GefStoffV -
Maßnahmen durchführen - die Beschäftigten vor den
gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Gefahrstoffen durch technische,
organisatorische oder persönliche Maßnahmen schützen.
§ 8 GefStoffV -
Informieren - der Beschäftigten über die Gefährdungen durch
Betriebsanweisungen und
Unterweisungen.
§ 14 GefStoffV -
Vorsorgen - durch die vorgeschriebene
arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV.
ArbmedVV, Anhang 1
Außerdem hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
![]() | § 6 Abs.10 GefStoffV |
Binden Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin ein. Weitere Informationen und Hilfen erhalten Sie auch von Ihrer Berufsgenossenschaft.