Was haben Arbeitgeber beim Einsatz von Gefahrstoffen zu tun?

Arbeitgeber haben eine Reihe von Aufgaben, wenn sie Gefahrstoffe einsetzen. Dazu gehören unter anderem:

Außerdem hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.


§ 6 Abs.10 GefStoffV

Binden Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin ein. Weitere Informationen und Hilfen erhalten Sie auch von Ihrer Berufsgenossenschaft.