Arbeitgeber haben eine Reihe von Aufgaben, wenn sie Gefahrstoffe einsetzen. Dazu gehören unter anderem:
§ 6 GefStoffV |
§ 7 GefStoffV |
§ 8 GefStoffV |
§ 14 GefStoffV |
ArbmedVV, Anhang 1 |
Außerdem hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
§ 6 Abs.10 GefStoffV |
Binden Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin ein. Weitere Informationen und Hilfen erhalten Sie auch von Ihrer Berufsgenossenschaft.