Gefahrstoffe in Altbeschichtungen

Altbeschichtungen können vor allem folgende Gefahrstoffe enthalten:

Alle diese Stoffe sind als "Verdacht auf krebserzeugend", "krebserzeugend" oder "fruchtschädigend" eingestuft.

Wenn diese Gefahrstoffe aus Altbeschichtungen freigesetzt werden können, haben Bauherr (Auftraggeber) und Arbeitgeber (Auftragnehmer) spezielle Pflichten.

Beim Auftreten gefahrstoffbelasteter Stäube sind spezielle Schutzmaßnahmen zu beachten. Die Arbeitsstelle ist in der Regel einzuhausen.