Zulässige Grenzwerte werden in den von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik herausgegebenen "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder" festgelegt.
Sie enthalten detaillierte Angaben über Mess- und Berechnungsverfahren, darüber hinaus werden Schutzmaßnahmen beschrieben.
Die Grenzwerte werden differenziert nach unterschiedlichen Expositionsbereichen:
· Expositionsbereich 2: allgemein zugänglicher Bereich
· Expositionsbereich 1: kontrollierter Bereich
· Bereich erhöhter Exposition: zulässige Werte des Expositionsbereiches 1 für Dauerexposition werden überschritten
Ob die jeweiligen Grenzwerte vor Ort eingehalten werden, kann entweder durch eine rechnerische Abschätzung entsprechend den DGUV-Regeln (Herausgegeben von der Berufsgenossenschaft BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - Internet: www.bgetem.de) oder durch Messen ermittelt werden.