GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
Organisation Baustelle/Objekt
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inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
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Hebezeugeinsatz / Krane
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Ergänzen/ändern
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Arbeiten mit Handmaschinen
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Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
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Ergänzen/ändern
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Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Inhalt
1.
Anwendungsbereich und Zielsetzung
2.
Begriffsbestimmungen
3.
Grundsätze zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
4.
Gefährdungsbeurteilung bei Schutzstufentätigkeiten (§ 5 BioStoffV)
5.
Gefährdungsbeurteilung bei Nicht-Schutzstufentätigkeiten (§ 6 BioStoffV)
6.
Berücksichtigung psychischer Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen
7.
Zusammenfassende Beurteilung zur Ableitung von Schutzmaßnahmen
8.
Wirksamkeitsprüfung
9.
Dokumentation
10.
Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung
11.
Literaturverzeichnis
Anlage 1:
Allgemeine Informationen zu Biostoffen und deren Gefährdungen
Anlage 2:
Das Konzept der Expostionsstufen
Anlage 3:
Mögliches Vorkommen von Infektionserregern bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung (nicht abschließend)
Anlage 4:
Expositionsstufen für Schimmelpilze und Endotoxine in verschiedenen Arbeitsbereichen
Anlage 5:
Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung
Anlage 6:
Weitergehende Informationen zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen psychischer Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen
Gefährdungsbeurteilung
i
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