Inhalt
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Zulassung und Anzeige
4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
5 Anforderungen an die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
6 Koordinierung
7 Organisatorische Maßnahmen
8 Sicherheitstechnische Maßnahmen
9 Persönliche Schutzausrüstung
10 Hygienemaßnahmen
11 Unterweisung der Beschäftigten
12 Unterrichtung der Beschäftigten
13 Arbeitsmedizinische Prävention
14 Besondere Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
15 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit geringer Exposition oder emissionsarmen Verfahren
16 Besondere Regelungen für Abbruch-Arbeiten an Asbestzementprodukten
17 Besondere Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten
18 Besondere Anforderungen an Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
19 Weitere Regelungen
Anlage 1.1 Unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Mate-rialien
Anlage 1.2 Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten geringen Umfanges mit asbesthaltigen Materialien
Anlage 1.3 Objektbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
Anlage 1.4 Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
Anlage 1.5 Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für AS-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519
Anlage 1.6 Betriebsanweisung (Muster) - Demontage von Fassadenplatten
Anlage 1.7 Betriebsanweisung (Muster) - Entfernen von Brandschutzplatten
Anlage 2: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen und Behältern
Anlage 3: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest
Anlage 4: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
Anlage 5: Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519
Anlage 6.1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Asbestfaserexposition
Anlage 6.2: Ermittlung der Asbestfaserkonzentration zur Anerkennung von emissions-armen Verfahren nach Nummer 2.9
Anlage 6.3: Hinweise zur Anwendung der unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung der Asbestfaserexposition nach Nummer 4.3 Absatz 1 und Absatz 2
Anlage 7.1: Anforderungen an zum Einsatz bei ASI-Arbeiten nach Nummer 8.2 Absatz 6 der TRGS 519 geeignete Industriestaubsauger und ortsveränderliche Entstauber
Anlage 7.2: Mindestanforderungen an Luftreiniger für den Einsatz bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten
Anlage 8: Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung
Anlage 9: Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix)
Anlage 10: Qualifikationsmodul 1E – Qualifikation für aufsichtführende Personen bei Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nummer 2.9