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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-011: Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
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Inhaltsverzeichnis

 Vorbemerkung
1Anwendungsbereich
1.1 Unternehmerin und Unternehmer
1.2 Anwendungen
1.3 Begriffsbestimmungen

2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsschutzorganisation
2.1 Maßnahmen und Einrichtungen zur Errichtung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
2.2 Gefährdungsbeurteilung
2.3 Leitung, Aufsicht, Unterweisung
2.4 Mängelmeldung
2.5 Bestehende Anlagen
2.6 Plan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) sowie den Gebrauch (Benutzung)
2.7 Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen
2.8 Pflichten des Schutznetznutzers

3 Schutznetze (Sicherheitsnetze)
3.1 Schutznetzsysteme
3.2 Seile
3.3 Kennzeichnung
3.4 Gebrauchsanleitung

4 Anforderungen an Errichtung und Verwendung
4.1 Gemeinsame Anforderungen für Schutznetze (Sicherheitsnetze)
4.2 Zusätzliche Anforderungen an Schutznetze (Sicherheitsnetze) System S
4.3 Zusätzliche Anforderungen an Schutznetze (Sicherheitsnetze) System T

5 Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen
5.1 Kontrollmaßnahmen, Inspektion
5.2 Aufbewahrung und Instandsetzung
5.3 Prüfung der Alterung

Anhang 1 Besondere Bestimmungen für kleinformatige Schutznetze (Sicherheitsnetze) analog System S
Anhang 2 Besondere Bestimmungen für Hochregallagersicherungsnetze
Anhang 3 Der Weg zum sicheren Schutznetz (Sicherheitsnetz)
Anhang 4 Musterplan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung)
Anhang 5 Muster eines Prüfprotokolls für Schutznetze (Sicherheitsnetze) System S
Anhang 6   Vorschriften, Regeln und Informationen

 

 

 

Impressum

 

Herausgegeben von:   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
 
  Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
 
Ausgabe: Januar 2024
 
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
 
Bildnachweis: Titelbild, Abb. 9, 11–13, 17, 27: © H.ZWEI.S DESIGN – BG BAU; Abb. 1, 19: © DGUV; Abb. 2–8, 10: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Abb. 14: © BG BAU; Abb. 15–16, 18, 20–24, 26, 28: © H.ZWEI.S DESIGN – DGUV
 
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
 
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen › Webcode: p101011

 

 

 


Änderungen zur letzten Ausgabe Juni 2016:


 

 

 

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.