Impressum
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV | |
Ausgabe: | Januar 2024 |
Satz und Layout: | Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Bildnachweis: | Titelbild, Abb. 9, 11–13, 17, 27: © H.ZWEI.S DESIGN – BG BAU; Abb. 1, 19: © DGUV; Abb. 2–8, 10: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Abb. 14: © BG BAU; Abb. 15–16, 18, 20–24, 26, 28: © H.ZWEI.S DESIGN – DGUV |
Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p101011 |
Änderungen zur letzten Ausgabe Juni 2016:
- Umfangreiche Überarbeitung und Anpassung des allgemeinen Teils an die zurzeit gültigen staatlichen Rechtsvorschriften, technischen Regeln und die Regelungen der Unfallversicherungsträger.
- Beim technischen Teil sind einige Passagen (wie z. B. nicht selbsttätig lösbarer Knoten und Empfehlung Kopplung mit Kopplungsseilen anstatt Überlappung der Netze) näher erläutert bzw. ergänzt worden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
- Die Begriffe fachkundige Person und zur Prüfung befähigte Person entsprechend der Rechtsvorschriften angepasst.
- Die Abbildung 6 (Absturzhöhe von maximal 3 m in das System S) wurde angepasst.
- Zwei Abbildungen (Abb. 11 und Abb. 12) wurden geändert, um die zulässige Absturzhöhe von maximal 3 m korrekt darzustellen.
- Ein Hinweis wurde aufgenommen, dass die Seriennummer des Netzes auf der Kennzeichnung ersichtlich sein muss.
- Ein Hinweis wurde aufgenommen, dass die Forderung nach einer Prüfung des Schutznetzes vor der Verwendung auf der Baustelle auch dann gilt, wenn es sich um eine erstmalige Verwendung handelt und das Herstellungsdatum oder das Datum der letzten Prüfung länger als ein Jahr zurückliegt.
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |