Verlegen von Rohrleitungen |
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Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile |
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Wie werden Gefährdungen beim Lagern und Stapeln von Bauteilen vermieden?
(siehe Abschnitt 3.2.3)
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Maßnahmen
- Rohre gegen Auseinanderrollen sichern
- Maximale Stapelhöhe beachten
- Rohrstapel möglichst eben lagern
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Wie werden Gefährdungen durch hängende Lasten vermieden?
(siehe Abschnitt 3.2.2)
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Maßnahmen
- Auswahl geeigneter Hebezeuge
- Auswahl geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen
- Lasten nicht über Personen hinwegführen
- Aufenthalt im Gefahrbereich vermeiden
- Einweiser/Einweiserin einsetzen, wenn Sicht des/der Hebezeugführers/-führerin eingeschränkt
- formschlüssige Lastaufnahmemittel verwenden
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Wie werden Gefährdungen beim Führen von Lasten vermieden?
(siehe Abschnitt 3.2.2.6)
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Maßnahmen
- Mitgänger im Sichtbereich des Maschinenführers oder der Maschinenführerin und außerhalb der Fahrspur
- Geeignete Hilfsmittel zum Führen von Lasten verwenden
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Wie werden Gefährdungen beim Einbringen von Rohren in Gräben vermieden?
(siehe Abschnitt 3.2.5)
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Maßnahmen
- Bei verbauten Gräben Ablassfeld vorsehen
- Hilfsmittel für Längstransport der Rohre im Graben
- Umsteifungen unter Beachtung der statischen Verhältnisse festlegen
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Gefährdungen beim Verbinden, Trennen, Bearbeiten, Umhüllen von Rohren |
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Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Herstellen von Muffenverbindungen vermieden?
(siehe Abschnitt 3.2.4) |
Maßnahmen
- Bei der Verwendung von Ziehgeräten kein Aufenthalt im Gefahrbereich der Zugseile
- Beim Zusammenschieben von Rohren darf sich nach der Fixierung des lastverteilenden Elementes kein Beschäftigter oder keine Beschäftigte mehr im Gefahrbereich aufhalten.
- Bei erhöhter Quetschgefahr – Unterweisung der Versicherten, ständige Anwesenheit des oder der Aufsichtführenden
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Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Herstellen von Schweißverbindungen vermieden?
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Maßnahmen
- Geprüfte Schweißer bzw. Schweißerinnen einsetzen
- Beim Lichtbogenschweißen schadstoffarme Schweißelektroden verwenden und Schweißrauche absaugen
- Persönliche Schutzausrüstungen benutzen
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Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Trennen und Bearbeiten von Rohren/Schachtbauteilen vermieden?
(siehe Abschnitt 3.4.3)
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Maßnahmen
- Nassschneiden, z. B. bei Beton, Steinzeug
- Staub, Schweißrauche absaugen
- Geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Schutzbrille, Atemschutz, Gehörschutz benutzen
- Bei asbesthaltigen Werkstoffen TRGS 519 sowie DGUV Information 201-012 beachten
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Gefährdungen durch erdverlegte Leitungen |
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Wie werden Gefährdungen durch erdverlegte Leitungen vermieden?
(siehe Abschnitt 4.6) |
Maßnahmen
- Bei unvermutetem Antreffen Arbeiten sofort unterbrechen
- Stelle markieren und sichern
- Abstimmung mit dem Betreiber
- Freigelegte Leitungen und Kabel sichern
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Gefährdungen durch Abrutschen von Massen |
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Wie werden Gefährdungen durch abrutschende Massen vermieden?
(siehe Abschnitte 4.1 bis 4.3) |
Maßnahmen
- Wände von Baugruben und Gräben böschen oder verbauen (DIN 4124)
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Gefährdungen/Belastungen durch Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung |
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Wie werden Gefährdungen/Belastungen durch körperliche Zwangshaltung vermieden?
(siehe Abschnitt 4.5)
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Maßnahmen
- Beim Arbeiten in Baugruben und Gräben müssen die Arbeitsraumbreiten nach DIN 4124 bzw. nach DIN EN 1610 eingehalten werden
- Bei Schweißarbeiten in Gräben sind die Arbeitsraumbreiten nach DVGW Arbeitsblatt GW 350 (Kopflöcher beim Schweißen von Rohren) einzuhalten
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Gefährdungen durch Stürzen und Stolpern |
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Wie werden Gefährdungen durch Stürzen und Stolpern vermieden?
(siehe Abschnitt 4.4)
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Maßnahmen
- Anordnung von 60 cm breiten waagerechten Schutzstreifen
- Baugruben und Gräben mit mehr als 1,25 m Tiefe nur über Leitern betreten
- Übergänge, Laufstege vorsehen wenn Gräben breiter als 0,80 m
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Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten |
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Gefährdungen/Belastungen durch Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung |
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Welche zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen sind bei Arbeiten in Rohrleitungen zu treffen?
(siehe Abschnitt 5.1 und 5.8)
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Maßnahmen
- Für jede Person eine batteriegespeiste Hand- oder Stollenleuchte (siehe Abschnitt 5.7)
- Bei gefährlichen Arbeiten Aufsichtführende/r ständig in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle
- Bei Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten mindestens einen Sicherungsposten einsetzen
- Verständigungsmöglichkeit schaffen
- Rettung organisieren. Personal und notwendige Einrichtungen bereithalten
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Welche Mindestlichtmaße sind beim Aufenthalt von Personen in Rohrleitungen und Schächten einzuhalten?
(siehe Abschnitt 5.2 und 5.2.2.2)
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Maßnahmen
- Lichte Weite begehbarer Schächte mindestens 1 m; unter bestimmten Voraussetzungen 0,80 m
- Lichte Weite von Einstiegsöffnungen mindestens 0,80 m, unter bestimmten Voraussetzungen 0,60 m
- Kein Personeneinsatz in Rohrleitungen mit einem Lichtmaß unter 600 mm
- In Rohrleitungen (kein Abwasser) von 600–800 mm Personeneinsatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich
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Welche Schutzmaßnahmen sind beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel vorzusehen?
(siehe Abschnitt 3.3)
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Maßnahmen
- Betrieb je nach Gefährdung mit Schutzkleinspannung, Schutztrennung oder Fehlerstromschutzeinrichtung RCD (FI 30 mA)
- Zusätzliche Maßnahmen bei elektrisch leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit
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Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Öffnen von Schachtbauwerken vermieden?
(siehe Abschnitt 3.8)
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Maßnahmen
- Geeignete Schachtdeckelhebegeräte benutzen
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Gefährdungen durch Absturz |
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Wie werden Absturzgefährdungen vermieden?
(siehe Abschnitt 5.3)
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Maßnahmen
- Schachtöffnungen sichern, bzw. abdecken
- Schächte vor Einstieg reinigen
- Zustand von Steigeisen (z. B. lose, korrodiert) bzw. Steigleitern überprüfen
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz benutzen
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Gefährdungen durch Stoffe |
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Welche Maßnahmen sind gegen "gefährliche" Atmosphäre zu treffen?
(siehe Abschnitt 5.4)
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Maßnahmen
- Vor Einstieg Freimessen sowie während der Tätigkeiten kontinuierlich messen
- Gegebenenfalls Ex-geschützte technische Lüftung einsetzen
- Keine Geräte mit Verbrennungsmotoren einsetzen
- Kein Einsatz von Flüssiggas
- Gegebenenfalls Ex-geschützte Leuchten und Geräte verwenden
- Rauchen und offene Flammen vermeiden
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe zu treffen?
(siehe Abschnitt 5.5)
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Maßnahmen
- Schächte und Rohrleitungen vor dem Betreten reinigen, z. B. mittels Hochdruckspülung
- Waschgelegenheit und Hautreinigungsmittel zur Verfügung stellen
- Hygiene beachten
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei starker Wasserführung zu treffen?
(siehe Abschnitt 5.6)
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Maßnahmen
- Sperren, bzw. Umleiten der Wasserzuflüsse
- Wetterlage beobachten und reagieren
- Absprache mit möglichen Einleitern
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Instandhaltungsarbeiten |
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Gefährdungen bei Kanalreinigungsarbeiten |
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren durch Aerosole bei Hochdruckreinigung zu treffen?
(siehe Abschnitt 6.1.2)
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Maßnahmen
- Pumpendruck ca. 10 m vor dem Schacht reduzieren
- Luftschleier betreiben
- Benutzung von Atemschutz (FFP 3)
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren durch die Spüldüse bei der Hochdruckreinigung zu treffen?
(siehe Abschnitt 6.1.2)
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Maßnahmen
- Während der Rohrreinigung darf sich keine Person im Kanal aufhalten
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Gefährdungen bei Kanalinstandsetzungsarbeiten |
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei Rissinjektionen zu treffen?
(siehe Abschnitt 6.2.1)
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Maßnahmen
- Verankerung der Packer nach Herstellerangaben
- Aufenthalt außerhalb des Gefahrbereiches bei der Druckbeaufschlagung
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei der Auskleidung mit vorgefertigten Rohren zu treffen?
(siehe Abschnitt 6.2.2)
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Maßnahmen
- Bei der Verwendung von Winden sind Zugkraftbegrenzungen zu benutzen
- Bei der Verwendung von Heißdampf müssen Sicherungseinrichtungen gegen Havarien vorhanden sein
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei der Auskleidung mit örtlich hergestellten und erhärtenden Rohren (Schlauchverfahren) zu treffen?
(siehe Abschnitt 6.2.3)
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Maßnahmen
- Bei der Verwendung von Winden sind Zugkraftbegrenzungen zu benutzen
- Bei Wasserhärtung ist im Zielschacht zur Entlastung des Knotens ein Widerlager anzubringen
- Atemschutz gegen Dämpfe und Stäube in Abhängigkeit der gewählten Harz-/Härter-Systeme tragen
- Bei Wasserhärtung Entlüftung am Schlauchende
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Druck- und Dichtheitsprüfung |
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Arbeitsorganisation |
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Welche zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen sind bei der Durchführung von Druck- und Dichtheitsprüfungen zu treffen?
(siehe Abschnitt 7.1)
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Maßnahmen
- Nur Aufsichtführende einsetzen, die über einschlägige Kenntnisse in der Rohrleitungstechnik, in der Durchführung von Druck- und Dichtheitsprüfungen und der Messtechnik verfügen.
- Versicherte über die Größe und mögliche Auswirkungen der auftretenden Kräfte infolge des Leitungsdrucks unterweisen.
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Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile/Ertrinken |
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Welche Maßnahmen sind gegen Gefährdungen in Folge des Leitungsdrucks zu treffen?
(siehe Abschnitt 7)
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Maßnahmen
- Bereitstellen geeigneter Rohrabsperrgeräte und Prüfeinrichtungen.
- Durch geeignete Verfahren sicherstellen, dass der vorgesehene Prüfdruck nicht überschritten wird.
- Keine direkte Verbindung des Prüfobjektes zu einer unter Überdruck stehenden Leitung, bzw. Pumpe
- Nicht überdeckte bzw. freiliegende Leitungen gegen Bewegung sichern
- Rohrabsperrgeräte formschlüssig gegen Ausschub infolge Leitungsdrucks sichern
- Kein Aufenthalt von Personen im Gefahrbereich von Leitungen, die unter Druck stehen
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