14 Vermessungsarbeiten im Bereich von Gleisen

Bei Vermessungsarbeiten im Bereich von Gleisen besteht insbesondere die Gefahr, von vorbeifahrenden Zügen erfasst und schwer oder tödlich verletzt zu werden. Davon sind immer auch Arbeiten direkt neben dem Gleisbereich, d.h. mit weniger als 2 m Abstand, betroffen. Je nach örtlichen Gegebenheiten und verwendeten Arbeitsmitteln kann es auch bei größeren Abständen zum Gleisbereich gefährlich werden. Der Gleisbereich ist der von bewegten Schienenfahrzeugen in Anspruch genommene Raum sowie der Raum unter, neben oder über Gleisen, in dem Personen durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden können.

Zum Gleisbereich gehören weiterhin die gegebenenfalls vorhandenen elektrischen Fahrleitungen, wie z. B. Oberleitungen, Speiseleitungen und Stromschienen. Aufgrund des besonderen Gefahrenpotenzials eines Spannungsübertritts beim Annähern an aktive, d.h. unter Spannung stehenden Teilen dieser Fahrleitungen, sind die festgelegten Schutzabstände zu Oberleitungen und Stromschienen einzuhalten (siehe auch Kapitel 12 "Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen").

Zwingende Voraussetzung für die sichere Durchführung von Vermessungsarbeiten im oder neben dem Gleisbereich ist die Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle des Bahnbetreibers, der "BzS". Die BzS, nicht der Vermessungstrupp, legt alle für die Arbeit erforderlichen Sicherungsmaßnahmen fest. Erst wenn diese Maßnahmen umgesetzt und die dazu gehörigen Unterweisungen durchgeführt wurden, darf mit den Vermessungsarbeiten begonnen werden.

Die Vorgaben der BzS betreffen auch die erforderliche Warnkleidung sowie die sichere Gestaltung von Arbeitsabläufen (z. B. bei Wechsel des Arbeitsortes im Gleisbereich). Manche Bahnbetreiber (z. B. DB Netz AG) sehen zudem spezielle Sicherungsverfahren für Vermessungsarbeiten vor.

Abb. 28 Vermessungsarbeiten im Bereich von Gleisen

Abb. 28 Vermessungsarbeiten im Bereich von Gleisen

Zusätzlich zu den Gefährdungen aus dem Bahnbetrieb können im Bereich von Gleisen weitere Gefährdungen bestehen, die z. B. durch Bauprozesse im Gleis verursacht werden:

Bei Vermessungsarbeiten im Bereich von Straßenbahnen gilt es zu beachten, dass die Bahnen sich auf (bodengleich eingearbeiteten) Gleisen bewegen, deren Verlauf nicht sofort wahrgenommen werden kann. Zum Teil fahren die Bahnen in entgegengesetzter Richtung zum übrigen Fahrzeugverkehr und folgen einer gesonderten Ampelschaltung.



Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
  • DGUV Vorschrift 77 und 78 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"
  • DGUV Regel 101-024 "Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen"
  • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
  • DGUV Information 201-021 "Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen"
  • Sicherungsanweisungen der Infrastrukturbetreiber