GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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RAB 30: Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
Organisation Baustelle/Objekt
Verkehrswege, Arbeits-
plätze und Transport
Allgemeine Tätigkeiten
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Ergänzende Tätigkeiten
stationäre Arbeitsplätze
Inhalt
1
Vorbemerkung
2
Anwendungsbereich
3
Aufgaben des Koordinators
3.1
Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung
3.2
Aufgaben des Koordinators während der Ausführung
4
Qualifikation
4.1
Baufachliche Kenntnisse
4.2
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
4.3
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
4.4
Berufserfahrung
5
Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen
Anlage A
Erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen mit beispielhafter Zuordnung zu Planungs- und Baumaßnahmen
Anlage B
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Anlage C
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Anlage D
Empfehlungen für Anforderungen an Lehrgangsträger der Fort- und Weiterbildung von Koordinatoren
Gefährdungsbeurteilung
i
Firma:
Straße:
Plz/Ort:
Arbeitsbereich:
bearbeitet von
Datum
Umsetzungshilfen
Praxishilfen
Checklisten
Bausteine
§§
Betriebsanweisungen
Funktionen
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Ergebnislisten
Ergebnis Gefährdungsbeurteilung
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Ergebnis Liste Beschäftigte/Geräte
Datenbank
Datenbank Beschäftigte
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