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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-014: Verwendung von Schalungen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Inhaltsverzeichnis

1Anwendungsbereich
 
2Begriffsbestimmungen
 
3Gefährdungsbeurteilung
3.1Allgemein
3.2Gefährdungen
3.3Maßnahmen
3.4Planerische, statische und organisatorische Vorgaben
3.4.1Allgemein
3.4.2Fehlende Voraussetzungen
3.4.3Berücksichtigung von Hinweisen
 
4Organisatorische Rahmenbedingungen
4.1Brauchbarkeit (Standsicherheit und Nutzungssicherheit)
4.2Aufbau- und Verwendungsanleitung
4.3Arbeitsvorbereitung
4.4Montageanweisung
4.5Aufsicht
4.6Unterweisung
4.7Prüfung und Inaugenscheinnahme
4.7.1Allgemein
4.8Mängelmeldung
 
5Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten – Allgemeine Anforderungen
5.1Arbeitsplätze
5.1.1Allgemein
5.1.2Geneigte Flächen
5.1.3Die Leiter als Arbeitsplatz
5.2Verkehrswege
5.2.1Allgemein
5.2.2Vertikale Zugänge
5.2.3Laufstege
5.3Maßnahmen zur Sicherung gegen Absturz
5.3.1Absturzsicherungen
5.3.2Auffangeinrichtungen
5.3.3Persönliche Schutzmaßnahmen gegen Absturz
5.3.4Gefahrenbereich Absturz
5.4Öffnungen
 
6Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten – ergänzende Bestimmungen
6.1Wand- und Stützenschalungen
6.1.1Allgemein
6.1.2Standsicherheit
6.1.3Arbeitsplätze
6.1.4Absturz
6.1.5Verkehrswege
6.1.6Auf- und Abbau von Wand- und Stützenschalungen
6.1.7Prüfung und Inaugenscheinnahme von Wand- und Stützenschalungen
6.2Decken- und Balkenschalungen
6.2.1Allgemein
6.2.2Standsicherheit
6.2.3Arbeitsplätze
6.2.4Absturz
6.2.4.1Decken- und Balkenschalungssysteme
6.2.4.2Decken- und Balkenschalungen aus Einzelbauteilen
6.2.5Auf-, Um- und Abbau von Stützentürmen und Rahmenstützen
6.2.5.1Allgemein
6.2.5.2Stützentürme
6.2.5.3Rahmenstützen
6.2.5.4Verkehrswege beim Auf-, Um- und Abbau von Stützentürmen und Rahmenstützen
6.2.6Prüfung und Inaugenscheinnahme von Decken- und Balkenschalungen
6.3Gleit- und Kletterschalungen
6.3.1Allgemein
6.3.2Standsicherheit
6.3.3Arbeitsplätze
6.3.4Verkehrswege
6.3.5Schutz gegen herabfallende Gegenstände
6.3.6Einbau der Bewehrung bei Gleitschalungen
6.3.7Auf-, Um- und Abbau von Gleit- und Kletterschalungen
6.3.8Aufhängungen
6.3.9Prüfung und Inaugenscheinnahme von Gleit- und Kletterschalungen
6.4Traggerüste
6.4.1Allgemein
6.4.2Verkehrswege zu Arbeitsplätzen und Montagestellen
6.4.3Arbeitsplätze
6.4.4Montagestellen
6.4.5Absturz
6.4.6Montageanweisung
6.4.7Sicherung gegen Verkehrsgefahren
6.4.8Montage und Demontage von Traggerüsten
6.4.9Prüfung und Inaugenscheinnahme von Tragkonstruktionen und Traggerüsten
6.5Arbeiten an und auf Brückenkappen
6.5.1Prüfung und Inaugenscheinnahme von Schalungen für Brückenkappen
 
7Anhang
7.1Muster-Montageanweisung

 

 

Änderungen zur letzten Ausgabe Oktober 2001:
  • Komplette – strukturelle und inhaltliche – Überarbeitung der Regel.
  • Änderung des Titels von "Traggerüst- und Schalungsbau" zu "Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten".
  • Alle Abbildungen wurden neu erstellt.
  • Aufnahme einer "Muster-Montageanweisung" als Anhang.

 

 

Impressum


Herausgegeben von:   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
 
  Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
 
Ausgabe: November 2022
 
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
 
Bildnachweis: Titel, Abb. 2, 12, 14–16: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH – DGUV; Abb. 1: © BG BAU; Abb. 3–11, 13: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH – BG BAU
 
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
 
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen › Webcode: p101014

 

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.