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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 115-401: Branche Bürobetriebe
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3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen

3.1 Arbeitsorganisation und Führung

Mit einer guten Arbeitsorganisation schaffen Sie die Voraussetzungen für ein reibungsloses und erfolgreiches Zusammenspiel von Mensch, Technik, Informationsflüssen und Organisationseinheiten in Ihrem Unternehmen. Bei der Arbeitsgestaltung und Gefährdungsbeurteilung sollten Sie insbesondere Arbeitsinhalten, -abläufen und sozialen Beziehungen Aufmerksamkeit widmen.



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Rechtliche Grundlagen

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten entstehen Gefährdungen vor allem durch

Für die Beschäftigten kann sich daraus das Risiko folgender Beanspruchungsfolgen und Gesundheitsrisiken erhöhen:

Maßnahmen

Maßnahmen Arbeitsaufgabe und Arbeitsinhalte

Maßnahmen Kommunikation, Kooperation und soziale Beziehungen


Daumen Gesundheitsbewusstes Verhalten beginnt bei Ihnen selbst!
Weitere Informationen
  • GDA-Arbeitsprogramm Psyche (Hrsg.): Arbeitsschutz in der Praxis. Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Berlin, 2016
  • VBG (Hrsg.): Gesund und erfolgreich führen. Informationen für Führungskräfte (= VBG-Fachwissen, Version 1.0/2013-04). Hamburg
  • DGUV (Hrsg.): Fachkonzept: Führung und psychische Gesundheit. Berlin, 2014
  • VBG (Hrsg.): Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Handlungshilfe für die betriebliche Praxis (= VBG-Fachwissen, Version 1.0/2015-05). Hamburg.
  • DIN EN 614 „Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze“, Teil 2 „Wechselwirkungen zwischen der Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben“, Ausgabedatum: 2008-12


3.2 Arbeitsstätte

Wie gelangen Ihre Beschäftigten sicher an ihre Arbeitsplätze? Was passiert, wenn es brennt oder ein anderer Notfall auftritt? Wie wird das Gebäude geräumt? In diesem Kapitel erhalten Sie übergreifende Informationen zur Arbeitsstätte, in der sich die Büroräume Ihres Unternehmens befinden.


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Gefährdungen

Ihre Beschäftigten können verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt sein:

Maßnahmen

Tabelle 1 Rutschhemmung und Verdrängungsraum von Bodenbelägen (Auszug aus ASR A1.5/1,2 Anhang 2)

Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen
Eingangsbereiche, innen R 9  
Eingangsbereiche, außen R 11 oder R 10 V 4
Treppen, innen R 9  
Außentreppen R 11 oder R 10 V 4
Schrägrampen, innen (z. B. Rollstuhlrampen, Ausgleichsschrägen, Transportwege) Eine R-Gruppe höher als für den Zugangsbelag erforderlich V-Wert des Zugangsbelags, falls zutreffend
Toiletten R 9  
Umkleide- und Waschräume R 10  
Pausenräume (z. B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) R 9  
Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen (siehe ASR A4.3) R 9  
Kaffee- und Teeküchen R 10  
Gehwege R 11 oder R 10 V 4
Schrägrampen (z. B. für Rollstühle) R 12 oder R 11 V 4
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss (Fußgängerbereiche, die nicht von Rutschgefahr betroffen sind z. B. durch Nässe) R 10  
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen mit Witterungseinfluss R 11 oder R 10 V 4
Parkflächen im Freien R 11 oder R 10 V 4


Daumen Beachten Sie, dass es durch Bodenbeläge mit deutlichen Unterschieden in der Rutschhemmung zu Stolper- und Rutschgefahren für Ihre Beschäftigten kommen kann. Deshalb sollte sich die Oberflächenbeschaffenheit der Bodenbeläge von angrenzenden Fußböden in der Rutschhemmung um nicht mehr als eine R-Gruppe unterscheiden (Tabelle 1).
Daumen Wenn die Flucht- und Rettungswegführung in Ihren Büroräumen oder innerhalb des Gebäudes unübersichtlich ist (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung) oder wenn sich häufig ortsunkundigen Personen in Ihren Büroräumen aufhalten (z. B. Besucherinnen und Besucher, Zeitarbeitskräfte) muss ein Flucht- und Rettungsplan vorhanden sein.

Tabelle 2 Geländer- und Brüstungshöhen

Absturzhöhe Höhe Geländer oder Brüstung
ab 1 m bis 12 m mindestens 1 m; Brüstungen dürfen auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe mindestens
0,20 m beträgt
mehr als 12 m mindestens 1,10 m

Aufzüge

Glasfläche
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Abb. 1 Glasfläche mit barrierefreier Kennzeichnung in Augenhöhe.

Markierungen
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Abb. 2 Markierungen auf Glanzglasflächen

Daumen Um Gebäude barrierefrei zu gestalten werden Türen und immer häufiger auch Fenster mit elektrischen Antrieben zum Öffnen und Schließen ausgestattet. Damit Ihre Beschäftigten vor Verletzungen geschützt werden sind diese Türen und Fenster mit Sicherungssystemen ausgestattet. Achten Sie darauf, dass eine regelmäßige Überprüfung erfolgt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten

Glasflächen

Berücksichtigen Sie weitergehende Anforderungen von Menschen mit Behinderungen an Ihre Arbeitsstätte wie z. B. die Alarmierung von Personen mit Höreinschränkungen.

Weitere Informationen
  • VBG (Hrsg.): Arbeitsstätten sicher planen und gestalten (= VBG-Fachwissen; Version 3.1/2015-01), Hamburg.


3.2.1 Beleuchtung

Die Beleuchtung im Büro muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen Ihrer Beschäftigten angepasst sein, nur dann ist ein beschwerdefreies Arbeiten an Bildschirmen gewährleistet. Konzentration und Wohlbefinden der Beschäftigten werden maßgeblich durch Beleuchtung und Tageslichteinfall beeinflusst.

Büro
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Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“
  • DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund“ (bisher BGI/GUV-I 7007)
  • DGUV Information 215-442 „Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen“ (bisher BGI 856)
  • DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“ (bisher BGI 827)
  • DIN 5035 „Beleuchtung mit künstlichem Licht“, Teil 8 „Arbeitsplatzleuchten – Anforderungen, Empfehlung und Prüfung“, Ausgabedatum: 2007-07
  • DIN EN 12464 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten“, Teil 1 „Arbeitsstätten in Innenräumen“, Ausgabedatum: 2011-08

Gefährdungen

Mögliche Gefährdungen sind:

Die Auswirkungen für Ihre Beschäftigten können z. B. sein:

Maßnahmen

Eine ergonomische Bürobeleuchtung dient der Leistungsfähigkeit und der Gesundheit Ihrer Beschäftigten.


Daumen Eine Arbeitsstätte verfügt z. B. dann über ausreichend Tageslicht, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 beträgt.

Teilflächenbezogene Beleuchtung
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Abb. 3 Teilflächenbezogene Beleuchtung

Tabelle 3 Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR 3.4 Anhang 1

Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit, Erste Hilfe Räume 500 Lux
Technisches Zeichnen (Handzeichnen) 750 Lux
Umgebungsbereich Bildschirmarbeitsplatz, Ablegen, Kopieren, Empfangstheke 300 Lux
Verkehrsflächen und Flure 50 Lux
Verkehrsflächen und Flure im Bereich von Absätzen und Stufen 100 Lux
Archive, Pausenräume, Teeküche, Toiletten 200 Lux


Daumen Die beste Wahl der künstlichen Lichtquelle stellt Deckenbeleuchtung mit Leuchtstofflampen oder LEDs dar. LEDs haben einen geringeren Energieverbrauch, sind langlebiger, sorgen sofort für eine 100 % gleichmäßige Lichtleistung, Starter und Vorschaltgerät entfallen.

3.2.2 Klima

Ein behagliches Raumklima hat großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. In diesem Abschnitt wird dargestellt, welche Werte für die Klimafaktoren, wie Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftbewegung und Wärmestrahlung umzusetzen sind, damit Ihre Beschäftigten das Raumklima als behaglich empfinden.


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Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“ (bisher BGI/GUV-I 7003)
  • DGUV Information 215-520 „Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen“ (bisher BGI/GUV-I 7004)
  • DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“ (bisher BGI 827)

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

Maßnahmen

Isolation (Wärmedämmung)

Lüftung


Luftfeuchte
Bei einer Fensterlüftung ergibt sich die relative Luftfeuchte durch den Luftaustausch. Eine zusätzliche Befeuchtung der Raumluft ist aus gesundheitlichen Gründen nicht empfehlenswert. Wichtig ist, dass Ihre Beschäftigten ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Raumlufttechnische Anlagen mit Luftbefeuchtern sollten so ausgelegt sein, dass die relative Luftfeuchte maximal 50 Prozent beträgt. Eine zu hohe Luftfeuchte begünstigt die Bildung von Schimmelpilzen.

Lufttemperatur in Arbeitsräumen


Behaglichkeitsempfinden
Das Behaglichkeitsempfinden kann individuell differieren und ist abhängig von z. B. Geschlecht, Aktivitätsgrad, Alter, Bekleidung und der Aufenthaltsdauer im Raum. Es unterliegt tages- und jahreszeitlichen Schwankungen.

Tabelle 4 Maßnahmen entsprechend der Lufttemperaturen im Raum (in Anlehnung an ASR A3.5 „Raumtemperaturen“)

Temperaturbereich Maßnahmen
bis 26 °C • keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich
ab 26 °C bis 30 °C
Maßnahmen sollen ergriffen werden
• effektive Steuerung des Sonnenschutzes
• effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen
• Lüftung in den frühen Morgenstunden
• Reduzierung von thermischen Lasten
• Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
• Lockerung der Bekleidungsregelungen
• Bereitstellung geeigneter Getränke
ab 30 °C bis 35 °C
Maßnahmen müssen ergriffen werden
ab 35 °C • der Arbeitsraum ist ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftdusche) und organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphase) als solcher nicht nutzbar

Raumklimafaktoren
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Abb. 4 Übersicht zu Raumklimafaktoren in einem Arbeitsraum

3.2.3 Lärm und Akustik

Ein Gespräch unter Kollegen, die Beantwortung telefonischer Anfragen oder die Besprechung einer anderen Arbeitsgruppe im selben Büroraum, dies alles kann zu Lärmbelastungen der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen führen. Hinzu kommen Geräusche, z. B. durch Drucker, Klimatechnik sowie Straßen- und Verkehrslärm. Eine gute Raumakustik reduziert diese Störungen.

Lärm im Büro
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Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (bisher BGI 650)
  • DGUV Information 215-443 „Akustik im Büro – Hilfe für die Akustische Gestaltung von Büros“ (bisher BGI 5141)
  • DIN 45645 „Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen“, Teil 2 „Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung“, Ausgabedatum: 2012-09
  • DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“, Ausgabedatum: 2016-03

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

Achten Sie darauf, dass auch in den anderen Räumen in Abhängigkeit von den ausgeübten Tätigkeiten der Beurteilungspegel so gering wie möglich gehalten wird. Dabei sollten die Werte in Tabelle 5 nicht überschritten werden.

Maßnahmen

Arbeitsmittel


Daumen Headsets sollten über eine Pegelbegrenzung verfügen, sodass die übertragenen Signale auf ein unschädliches Maß begrenzt werden (Spitzenpegel 118 dB(A)). Ihre Beschäftigten sollten die Lautstärke durch eine Regelmöglichkeit den individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen Situation (z. B. schlechte Verbindung, laut sprechende Person) anpassen können.

Beeinflussung der Raumakustik

Lombardeffekt
Ein hoher Hintergrundgeräuschpegel führt dazu, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer lauter sprechen und dadurch der Lärmpegel im Raum weiter zunimmt (Lombardeffekt). Der Effekt funktioniert auch in umgekehrter Richtung: Werden Hintergrundgeräusche durch raumakustische Maßnahmen reduziert, sprechen auch Ihre Beschäftigten leiser und die Lärmbelastung nimmt weiter ab.

Tabelle 5 Beurteilungspegel für verschiedene Tätigkeiten

Beurteilungspegel Merkmale der Tätigkeit z. B. Beispiele
≤ 55 dB(A) • Hohe Konzentration
• Schöpferisches Denken
• Entscheidungsfindung
• Problemlösung
• Hohe Sprachverständlichkeit
• Wissenschaftliches und kreatives Arbeiten
• Entwickeln von Software
• Entwerfen, Übersetzen, Diktieren
• Aufnehmen und Korrigieren von schwierigen Texten
• Tätigkeiten im Call Center
55 – 70 dB(A) • Mittlere Konzentration
• Ähnliche wiederkehrende Aufgabe bzw. Arbeitsinhalte
• Leicht zu bearbeitende Aufgaben
• Für Kommunikationszwecke erforderliche Sprachverständlichkeit
• Tätigkeiten mit Publikumsverkehr
• Arbeiten im Archiv, Lager- oder Technikraum
70 – 80 dB(A) • Geringe Konzentration
• Hoher Routineanteil
• Geringere Anforderung an die Sprachverständlichkeit
• Reinigungsarbeiten mit Staubsauger oder Hochdruckreiniger,
• Hausmeistertätigkeit

Achten Sie darauf, dass sich Ihre Beschäftigten nicht durch Telefonate und Gespräche gegenseitig stören. Sorgen Sie dafür, dass an Arbeitsplätzen mit überwiegend geistigen Tätigkeiten ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) und die Nachhallzeit (0,6 Sekunden in Gruppen- und Großraumbüros sowie 0,8 Sekunden in Ein- und Zweipersonenbüros) nicht überschritten wird, indem Sie


Daumen Je höher und breiter die Schallschirme sind, desto besser schirmen sie den Schall ab. Besonders wirksam sind Schirme mit massivem Kern und absorbierender Schicht auf beiden Seiten.

 

Schallabsorptionsgrad
Der Schallabsorptionsgrad ist eine wichtige Kenngröße für Materialien. Er gibt an, wie viel Schall an der Oberfläche „geschluckt“ wird. Bei einem Absorptionsgrad von 1 wird der auftretende Schall vollständig absorbiert. Ein Absorptionsgrad von 0 heißt, dass der Schall vollständig reflektiert wird (vgl. Abbildung 6).


Daumen Achten Sie beim Neubau oder der Neuplanung von Räumen darauf, dass die Raumakustik ein Bestandteil der Planung ist. Beziehen Sie Fachleute für Raumakustik ein, wenn Sie Änderungen an bestehenden Räumen vornehmen lassen möchten.

Verbesserung der Raumakustik
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Abb. 5 Möglichkeiten zur Verbesserung der Raumakustik:
Schallabsorbierende Lamellenstores und Möbel mit Schallabsorptionsfläche
sowie schallabsorbierender Teppichboden

Absorption und Reflexion von Schall
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Abb. 6 Absorption und Reflexion von Schall

3.3 Büro- und Bildschirmarbeit

3.3.1 Raumgestaltung

Äußern sich Ihre Beschäftigten häufiger über beengte Verhältnisse? Sind die Verkehrs- und Fluchtwege breit genug, damit man im Brandfall problemlos in Sicherheit kommt? Ausreichend große Flächen sind die Voraussetzung für ein ergonomisches und effizientes Arbeiten Ihrer Beschäftigten. In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zur Flächennutzung.


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Weitere Informationen

Gefährdungen

In beengten Räumlichkeiten bestehen für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen:

Maßnahmen

Um die oben beschriebenen Gefährdungen in Ihrem Büro zu vermeiden, sind für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze folgende Richtwerte festgelegt:

Diese Flächen setzen sich aus folgenden Einzelflächen zusammen (Abbildung 7):

Flächen am Büroarbeitsplatz
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Abb. 7 Flächen am Büroarbeitsplatz

Planen Sie zusätzliche Flächen für Pausen- und Besprechungsbereiche ein. Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung. Hierdurch können größere Flächen notwendig sein.

Überlagerungen von Flächen
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Abb. 8 Beispiel für zulässige Überlagerungen von Flächen


Daumen Achten Sie bei der Aufstellung der Tische auf eine Blickrichtung parallel zur Fensterfront (Abbildung 9). Hierdurch sollen störende Blendung sowie Reflexionen auf dem Bildschirm durch Tageslicht vermieden werden. (vgl. Kapitel 3.2.1)

Anordnung Bildschirm
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Abb. 9 Anordnung Bildschirm

Verkehrs- und Fluchtwege

Tabelle 6 Mindestbreiten von Verkehrs- und Fluchtwegen

Mindestbreiten von Verkehrs- und Fluchtwegen*
(Ermittlung in Abhängigkeit der Anzahl der Benutzerinnen und Benutzer)
Anzahl der Benutzerinnen und Benutzer*
Lichte Breite
mögliche Einschränkungen der lichten Breite nur an Türen in Fluren
bis 5 875 mm an keiner Stelle weniger als 800 mm maximal um 75 mm, d. h. mindestens 800 mm Breite
bis 20 1000 mm

maximal um 150 mm
bis 200 1200 mm
bis 300 1800 mm
bis 400 2400 mm

*) Bei der Ermittlung der Anzahl müssen Sie auch Personen berücksichtigen, die zu kurzen Besprechungen
oder Meetings an den Arbeitsplatz kommen.

Raumhöhe

Tabelle 7 Mindestraumhöhen

Grundfläche lichte Höhe von Büroräumen
< 50 m2 mindestens 2,50 m
> 50 m2 mindestens 2,75 m
> 100 m2 mindestens 3,00 m
> 2000 m2 mindestens 3,25 m


3.3.2 Möblierung

Büromöbel wie Tische, Stühle, Schränke und Regale sind wichtige Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen. Sie müssen sicher und funktional sein. Gleichzeitig sollen sie dazu geeignet sein, Bewegungsmangel entgegenzuwirken. Geeignete Büroarbeitsstühle unterstützen die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen.


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Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

Maßnahmen

Büroarbeitstische
Beschaffen Sie Tische, die eine flexible Anordnung von Bildschirm, Tastatur, Schriftgut und anderen Arbeitsmitteln ermöglichen (ausreichend große Arbeitsfläche).

Daumen Der Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten schafft zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten. Deshalb ist es empfehlenswert, Sitz-/Steharbeitstische, die diesen Wechsel ermöglichen, einzusetzen (Verstellbereich 650 mm bis 1250 mm, Abbildung 10).

Vollständig höhenverstellbare Büroarbeitstische

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Abb. 10 Vollständig höhenverstellbare Büroarbeitstische

Büroarbeitsstühle

Rollen
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Abb. 11 Links Rolle für harte Bodenbeläge (zweifarbig); rechts Rolle
für weiche Bodenbeläge (einfarbig)

Tabelle 8 Auswahlhilfe für ergonomisch gestaltete Büroarbeitsstühle

Bezeichnung Maßbereich
Sitzhöhe < 400 bis 530 mm
Verstellbereich Sitzhöhe > 120 mm
Sitztiefe 370 bis 470 mm
Sitzbreite > 450 m
Lordosenstütze Abstützpunkt verstellbar im Bereich 170 bis 230 mm über Sitzfläche
Oberkante der Rückenlehne über der Sitzfläche > 450 mm
Rückenlehnenbreite > 400 mm
Rückenlehnenneigung verstellbar, mehr als 15°

 

Keine Dauerlösung!
Sorgen Sie dafür, dass alternative Sitzmöbel (z. B. Sitzbälle, Pendelhocker) von Ihren Beschäftigten nur als temporäres Trainings- und Übungsgerät genutzt werden. Aufgrund erhöhter Unfallgefahr, rasch eintretender Ermüdung der Muskulatur und fehlender Einstellmöglichkeiten sind diese nicht als Büroarbeitsstuhl geeignet.

Verstellmöglichkeiten an einem Büroarbeitsstuhl
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Abb. 12 Verstellmöglichkeiten an einem Büroarbeitsstuhl

Schränke, Regale und weitere Ablagemöglichkeiten

Standsicher sind im Allgemeinen:

Verhältnis der Sockeltiefe zur Höhe der obersten Ablage
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Abb. 13 Verhältnis der Sockeltiefe zur Höhe der obersten Ablage

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (bisher BGI 650)
  • VBG (Hrsg.): Die Qual der Wahl – wie beschaffe ich den passenden Stuhl? (= VBG-Praxis-Kompakt, Version 1.2/2015-03), Hamburg.
  • Normenreihe DIN EN 527 „Büromöbel – Büro-Arbeitstische“
  • Normenreihe DIN EN 1023 „Büromöbel – Raumgliederungselemente“
  • Normenreihe DIN EN 14073 „Büromöbel – Büroschränke“
  • Normenreihe DIN EN 1335 „Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl“


3.3.3 Bildschirm

Eines der wichtigsten Arbeitsmittel am Büroarbeitsplatz ist der Bildschirm. Qualität und Geräteeinstellungen des Bildschirms entscheiden zum erheblichen Teil darüber, wie beschwerdefrei Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten können. So kann z. B. eine falsche Höheneinstellung zu Haltungsbeschwerden, eine zu hohe Bildschirmhelligkeit zu Augenproblemen führen.



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Weitere Informationen

Gefährdungen

Am Bildschirmarbeitsplatz können durch nicht ergonomische Bildschirmgestaltung oder ungünstige Bildschirmeinstellungen Gefährdungen für die Augen oder des Bewegungsapparates, insbesondere Verspannungen durch Zwangshaltungen, entstehen.

Mögliche Gefährdungen sind:

Maßnahmen

Reduzieren Sie diese Gefährdungen durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen.

Anordnung des Bildschirms
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Abb. 14 Anordnung des Bildschirms

Bildschirme werden bezüglich ihrer Reflexionseigenschaften in drei Reflexionsklassen eingeteilt.

Störende Spiegelungen und Reflexionen
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Abb. 15 Störende Spiegelungen und Reflexionen

Die bisher gebräuchlichen Reflexionsklassen werden heute nicht mehr angegeben. Stattdessen finden Sie die Bedingungen, unter denen die Reflexionen des Bildschirms messtechnisch ermittelt werden (erste Spalte der Tabelle unten). Im GS-Zertifikat entspricht die Angabe „Lichtquelle mit großflächiger Öffnung = 200 cd/m2 und Lichtquelle mit kleinflächiger Öffnung = 2000 cd/m2“ der alten Reflexionsklasse I. Sie können diesen Bildschirm in allen Büroumgebungen einsetzen.

Tabelle 9 Einteilung von Bildschirmen in Reflexionsklassen

Leuchtdichte von gerichtet reflektierten Lichtquellen (cd/m2) Passende Umgebung Alte Reflexionsklasse
nach DIN EN ISO 13406-2
Lgrossfl = 200 und Lkleinfl = 2000 Geeignet für allgemeinen Bürogebrauch * I
Lgrossfl = 200 oder Lkleinfl = 2000 Geeignet für die meisten, aber nicht alle Büroumgebungen ** II
Lgrossfl = 125 oder Lkleinfl = 200 Erfordert eine spezielle, kontrollierte Umgebungsbeleuchtung *** III
großfl = großflächige Lichtquelle; kleinfl = kleinflächige Lichtquelle
* Bildschirme dieses Typs können in jeder Büroumgebung eingesetzt werden.
** Bei diesen Bildschirmen ist bei nicht idealen Beleuchtungsbedingungen oder fensternaher Aufstellung der Geräte eventuell mit störenden Reflexionen auf dem Bildschirm zu rechnen.
*** Bei diesen Bildschirmen sind Störungen durch Reflexionen in der Regel so stark, dass diese Geräte für Büroarbeit in normalen Büroumgebungen nicht infrage kommen. Diese Störungen lassen sich nur durch eine vollständig diffuse Beleuchtung, die technisch kaum realisierbar ist, vermeiden, wenn man gleichzeitig verhindert, dass sich helle Flächen (Wände, Fenster) im Bildschirm spiegeln können.

Beachten Sie, dass Ihre Beschäftigten die Farben mit steigender Beleuchtungsstärke auf dem Bildschirm schlechter unterscheiden können, vor allem bei gut entspiegelten Bildschirmen.

Anordnung des Bildschirms
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Daumen Wenn Ihre Beschäftigten mit mehreren Fenstern oder eingescannten Dokumenten arbeiten, hängt es von der Arbeitsaufgabe ab, ob ein Großbildschirm (z. B. 22, 24 oder 27 Zoll) oder zwei Bildschirme benutzt werden. DIN A4-Dokumente lassen sich auf einem 19 Zoll-Bildschirm im Hochformat gut darstellen und bei Dokumenten mit kleinen Schriftzeichen auch leicht vergrößern.

Daumen Damit Ihre Beschäftigten beim Arbeiten mit Großbildschirmen oder mehreren Bildschirmen übermäßige Kopf- und Augenbewegungen mit eventuellen Beschwerden vermeiden, sollten Sie möglichst schmale und niedrige Bildschirmkombinationen verwenden. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit einem durch eine Gleitsichtbrille eingeschränkten Blickfeld. Bei Mehr-Bildschirm-Lösungen sollten die Bildschirme schmale Gehäuserahmen haben und dicht beieinander stehen. Setzen Sie Bildschirme mit geringer Blickwinkelabhängigkeit ein (d. h. keine TN (Twisted Nematic)-Anzeige).

Daumen Beschäftigte benötigen unter Umständen zur Verbesserung der Sehleistung bei Arbeiten an Bildschirmen eine spezielle Bildschirmbrille (in der Regel nicht vor dem 40. Lebensjahr). Lassen Sie sich und Ihre Beschäftigten von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten.

3.3.4 Eingabemittel

Am Büroarbeitsplatz werden als Eingabemittel hauptsächlich Tastaturen und Mäuse verwendet. Auch hier sollten Sie auf eine ergonomische Gestaltung achten. Eine nicht ergonomische Gestaltung oder eine falsche Ein- oder Aufstellung kann zu Beschwerden im Muskel-Skelett-System sowie zu Augenproblemen führen.


Tastatur
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Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 „Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (bisher BGI 650)
  • VBG (Hrsg.): Alternative Eingabemittel an Bildschirmarbeitsplätzen. Informationen für Arbeitsmediziner und Betriebsärzte (= VBG-Fachwissen; Version 1.1/2013), Hamburg.
  • DIN EN ISO 9241 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“, Teil 410: „Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte“, Ausgabedatum: 2012-12

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen Gefährdungen für

Risikofaktoren für das Auftreten solcher Beschwerden sind:

Maßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen reduzieren Sie die oben genannten Gefährdungen.

Tastatur

Anordnung der Tastatur auf der Arbeitsfläche
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Abb. 16 Anordnung der Tastatur auf der Arbeitsfläche

Daumen Setzen Sie Volltastaturen mit alphanumerischem und numerischen sowie Editier- und Funktionsbereich ein, wenn Texteingaben, numerische Eingaben oder das Editieren von Daten notwendig sind. Wählen Sie Kompakttastaturen ohne numerischen Block, wenn nur wenige numerische Eingaben notwendig sind oder die Mausbedienung im Vordergrund steht. Ihre Beschäftigten haben dann eine entspannte und neutrale Armhaltung (Abbildung 17).

Volltastatur

Kompakttastatur
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Abb. 17 Position einer Volltastatur (oben) und einer
Kompakttastatur mit besserer Erreichbarkeit der Fläche
für die Mausbedienung (unten)

Achten Sie bei der Beschaffung von Tastaturen auf eine gut lesbare Tastenbeschriftung.


Daumen Zu einer gut lesbaren Tastenbeschriftung (vgl. Abbildung 18) gehören eine ausreichende Schriftgröße von mindestens 2,9 mm Zeichenhöhe (besser 3,2 mm) und dunkle Schriftzeichen auf hellem Untergrund mit gutem Kontrast. (vgl. Abbildung 18)

Anforderungen an Tastaturen
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Abb. 18 Anforderungen an Tastaturen

Vorteile von hellen Tastaturen
Helle Tastaturen mit dunkler Beschriftung passen besser zur Positivdarstellung am Bildschirm (d. h. dunkle Zeichen auf hellem Untergrund). Sie vermeiden störende Helligkeitsunterschiede und ersparen dadurch den Augen Ihrer Beschäftigten unnötige Helligkeitsanpassungen (Adaptationen). Tastenoberflächen glänzen bei längerer Benutzung entweder infolge von Abnutzung oder durch Fingerschweiß. Dies fällt bei hellen Tasten weniger auf als bei dunklen Tasten.

Maus

Daumen Beschaffen Sie Mäuse, die der Handgröße angepasst sind und ein Auflegen des Handballens auf der Arbeitsfläche ermöglichen. Symmetrische Mäuse sind mit jeder Hand bedienbar, es gibt auch spezielle Mäuse für Links- oder Rechtshänder (vgl. Abbildung 19).

Mausgrößen
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Abb. 19 Mausgrößen

Alternative Eingabemittel

BA Für Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen kann die Anschaffung spezieller alternativer Eingabemittel (z. B. Vertikalmaus, geteilte Tastatur) im Einzelfall erforderlich sein. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten!

Alternative Eingabemittel
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3.3.5 Softwareergonomie

Software beeinflusst im Büro die Arbeitsleistung und die Produktivität. Eine hohe Nutzungsqualität der eingesetzten Software entscheidet mit über die Qualität der Arbeitsergebnisse. Physische und psychische Belastung, Zufriedenheit und Motivation Ihrer Beschäftigten werden durch eine ergonomisch gestaltete Software positiv beeinflusst.


Softwaregestaltung
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Abb. 20 Die Softwaregestaltung beeinflusst die Aufgabenbearbeitung

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“
  • DIN EN ISO 9241 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“ (verschiedene Teile)

Gefährdungen

Durch nicht ergonomisch gestaltete Software können physische und psychische Gefährdungen auftreten:

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen

Maßnahmen zum Interaktionsdesign

Negativbeispiel für Fehlertoleranz Positivbeispiel für Fehlertoleranz
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Abb. 22 Negativ- und Positivbeispiel für Fehlertoleranz

Maßnahmen zum Informationsdesign

Hinweis:
Den Kontrast-Analyzer und die Mess-Folien-Vorlage zum Selbstdrucken finden Sie unter www.vbg.de/softwareergonomie.

Beachten Sie, dass der Kontrast-Analyzer den Kontrast aus den programmierten Werten ermittelt. Der reale Kontrast am Bildschirm kann davon abweichen.

Abb. 23 Hinweis zum Kontrast-Analyzer

Ungünstige Farbkombinationen
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Abb. 24 Ungünstige Farbkombinationen

Schriftarten
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Abb. 25 Schriftarten

Tabelle 10 Zeichenhöhe für Großbuchstaben

Sehabstände
Sehabstand Empfohlene Zeichenhöhe in mm
500 3,2 bis 4,5
600 3,9 bis 5,5
700 4,5 bis 6,4
800 5,2 bis 7,3

Beispiel zur Anwendung der Organisationsprinzipien

Abb. 26 Beispiel zur Anwendung der Organisationsprinzipien

3.3.6 Gesundheit im Büro

An Arbeitsplätzen im Büro können langes Sitzen, Bewegungsmangel sowie besondere Anforderungen an das Sehvermögen die Gesundheit Ihrer Beschäftigten beeinträchtigen. Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelettsystems sowie Augenbeschwerden sind nicht selten. Zudem kann es zu psychischen Beeinträchtigungen kommen.


Bildschirmarbeitsplatz
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Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (bisher BGI 650)
  • VBG (Hrsg.): GMS - Gesundheit mit System; Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement (= VBG-Fachwissen; Version 2.0/2016-06), Hamburg
  • VBG (Hrsg.): Gesundheit im Büro (= VBG-Fachwissen; Version 5.1/2017-02), Hamburg
  • VBG (Hrsg.): Gymnastik im Büro. Fit durch den Tag (= VBG-Info; Version 1.1/2010-12), Hamburg.

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen vor allem Gefährdungen durch:

In Fehlzeitenstatistiken stehen Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems an vorderster Stelle. Auch Beschäftigte im Büro klagen häufig über Muskel-Skelettbeschwerden, vor allem Verspannungen im Bereich der Halswirbelsäule mit Beteiligung des Schulter-Arm-Systems sowie der Lendenwirbelsäule. Bewegungsmangel erhöht zudem das Risiko für das Auftreten von Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Bei einem nicht oder nicht ausreichend korrigierten Sehfehler können Ermüdungserscheinungen im Bereich der Augen auftreten.

Psychische Beeinträchtigungen beeinflussen das Wohlbefinden der Beschäftigten und können zur Entstehung von Erkrankungen beitragen.

Maßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen können Sie dazu beitragen, die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu gestalten und damit die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen:

Daumen Ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist gut, ein Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen noch besser. Dies fördert die Bewegung der Wirbelsäule, trägt zur Versorgung der Bandscheiben bei, löst Verspannungen, regt das Herz-Kreislauf-System an und fördert die Konzentration. Unterstützen Sie Ihre Beschäftigen dabei.

Bewegungstraining oder Massage
Das betriebliche Angebot eines Bewegungstrainings ist empfehlenswert, um zu einer Reduzierung von Beschwerden und zur Belastungsminderung Ihrer Beschäftigten beizutragen. Damit lassen sich durch Bewegungsmangel entstandene gesundheitliche Defizite vermindern. Massagen setzen demgegenüber nicht ursächlich an den Bedingungen für die Entstehung von Muskelverspannungen an, sondern lindern nur kurzfristig die Symptome.

Arbeitsmedizinische Vorsorge durch Betriebsärztin oder Betriebsarzt
Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie Beschäftigten, die an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten, in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für diese Tätigkeit anbieten. Aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge kann sich ergeben, dass Sie den Beschäftigten in erforderlichem Umfang eine spezielle Sehhilfe (sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung stellen müssen.


3.4 Empfangsbereich

Der Empfang ist die erste Anlaufstelle in Ihrem Unternehmen. Er soll ansprechend und einladend auf Besucherinnen und Besucher wirken. Ihre Beschäftigten sind in diesem Bereich besonderen Belastungen ausgesetzt. Zum Beispiel kann durch häufiges Öffnen und Schließen der Tür Zugluft entstehen. In diesem Kapitel erhalten Sie Hinweise zum Einrichten der Arbeitsplätze am Empfang.


Empfangsbereich
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Weitere Informationen

Gefährdungen

In den meisten Fällen sind Arbeitsplätze am Empfang mit Bildschirmen ausgestattet. Beachten Sie deshalb die im Kapitel 3.3 beschriebenen Gefährdungen und setzen Sie die dort beschriebenen Maßnahmen auch bei den Arbeitsplätzen am Empfang um. Darüber hinaus können für Ihre Beschäftigten am Empfang noch weitere Gefährdungen bestehen:

Maßnahmen
Daumen Durch Einrichtung eines Windfangs am Eingang können Sie den Einfluss von Zugluft am Empfangsarbeitsplatz reduzieren. Insbesondere bei einem hohen Glasanteil in der Fassade des Empfangsbereichs können Sie durch geeignete Sonnenschutzvorrichtungen das Aufheizen reduzieren.
Daumen Häufig werden in Empfangsbereichen Materialien eingesetzt (z. B. Glas, Natursteinfußböden, Sichtbeton), die sich ungünstig auf die Raumakustik auswirken (hohe Nachhallzeit). Durch den Einsatz von Akustiksegeln, Schallabsorbern an Wänden und schallabsorbierenden Möbeln und Einrichtungselementen können Sie für eine gute Raumakustik am Empfang sorgen. Das werden auch Ihre Kundinnen und Kunden zu schätzen wissen.

3.5 Kommunikationsbereiche

Eine effiziente Kommunikation trägt maßgeblich zur Produktivität Ihres Unternehmens und einem guten Betriebsklima bei. Dabei spielt das persönliche Gespräch eine wichtige Rolle. Denn obwohl heute viele Informationen per Mail oder über digitale Netzwerke ausgetauscht werden, bleibt es ein wichtiger Bestandteil der Büroarbeit. Dafür benötigen Sie geeignete Bereiche.


Teamwork
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Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (bisher BGI 650)
  • DGUV Information 215-441 „Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros“ (bisher BGI 5050)
  • DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“, Ausgabedatum: 2016-03

Gefährdungen
Maßnahmen

Egal, ob im kleinen Kreis oder eine große Besprechung mit Kunden – Kommunikationsbereiche sind in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Raumkonzept

Daumen Für kurze Besprechungen und den spontanen Austausch unter Ihren Beschäftigten ist das Angebot von Stehtischen, Sitzgruppen oder einer Kaffeebar sinnvoll. Diese können auch für Unterbrechungen während längerer Besprechungen genutzt werden.

Besprechungsräume

Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume
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Abb. 27 Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume von Kommunikationsplätzen

Benutzerflächen an Besprechungsplätzen
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Abb. 28 Benutzerflächen an Besprechungsplätzen

  • Hinweis: Beachten Sie, dass Rollstuhlfahrer unter dem Tisch eine freie Breite von 900 mm benötigen. Eine Benutzerfläche von mindestens 1200 mm Tiefe sowie eine Wendefläche von 1500 mm x 1500 mm müssen Sie vorsehen.

Wählen Sie Möbel und Stühle, die standsicher sind.

Daumen Damit die Räume auch für längere Meetings genutzt werden können, sollten Sie Büroarbeitsstühle einsetzen. Bei häufig wechselnden Personenzahlen kann der Einsatz von Stapelstühlen sinnvoll sein.

Kombibüro
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Abb. 29 Kombibüro mit Besprechungsbereich und Kommunikationsinsel

Medientechnik

Umgebungsfaktoren

Ergänzend zu den allgemeinen Hinweisen in den Kapiteln 3.2.1 bis 3.2.3 sollten Sie die nachfolgenden Aspekte berücksichtigen.


3.6 Technikbereich

Im Technikbereich sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in direktem Kontakt mit Druckern, Kopierern, Faxgeräten, Aktenvernichtern, Scannern und Servern. Hiervon können unterschiedliche Gefährdungen ausgehen. In diesem Kapitel sind die Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.

Technikbereich
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Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Von Bürogeräten können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen ausgehen:

Maßnahmen
Daumen Beachten Sie, dass beim Einsatz von CO2-Feuerlöscher in engen Räumen eine Erstickungsgefahr für die Beschäftigten bestehen kann.

Wasser- bzw. Schaumlöscher nach DIN EN 3 „Tragbare Feuerlöscher“ können bei elektrischen Geräten bis 1000 V eingesetzt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m eingehalten wird.

Emissionen von Druckern und Kopiergeräten
Emissionen aus Druckern und Kopiergeräten sind immer wieder Gegenstand intensiver Berichterstattung in den Medien. Drucker und Kopiergeräte können geringe Mengen an Staub, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Ozon emittieren. In vielen modernen Geräten entsteht heute aufgrund des technischen Fortschrittes praktisch kein messbares Ozon mehr.

Bei den Staubemissionen kann es sich sowohl um Papier- und Hausstaub als auch um geringste Mengen Tonerstaub handeln, wobei der Papierstaubanteil bei Weitem überwiegt. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass die Emission von regelmäßig gewarteten Geräten im unbedenklichen Bereich liegt.


3.7 Sozialbereiche

Ansprechend gestaltete Pausenräume und funktional eingerichtete Teeküchen sind für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zeichen Ihrer Wertschätzung. Sie dienen auch der Kommunikation. Damit dort keine Gesundheitsschäden, wie z. B. Verbrühungen und Infektionen entstehen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.


Sozialbereich
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Gefährdungen

In Sozialbereichen können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen bestehen:

Maßnahmen

Hinweis: Beachten Sie, dass auch von den Beschäftigten mitgebrachte, am Netzstrom betriebene Geräte, z. B. Kaffeemaschinen, Ventilatoren und Radios, ebenfalls regelmäßig hinsichtlich der elektrischen Sicherheit überprüft werden müssen.
Daumen Durch einen separaten Stromkreis für Elektrogeräte mit Brandgefährdungen (z. B. Herde, Kaffeemaschinen, Wasserkocher) können diese getrennt von allen anderen Elektrogeräten, beispielsweise durch eine Zeitsteuerung, ein- und ausgeschaltet werden. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie eine solche Schaltung durch eine Elektrofachkraft installieren lassen.

Beispiel zur Kennzeichnung von Sanitärräumen
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Abb. 30 Beispiel zur Kennzeichnung von Sanitärräumen

Sanitärräume

Tabelle 11 Auszug aus ASR A4.1 „Sanitärräume“

weibliche oder männliche Beschäftigte Mindestanzahl bei niedriger Gleichzeitigkeit Mindestanzahl bei hoher Gleichzeitigkeit
Toiletten/Urinale Handwaschgelegenheiten Toiletten/Urinale Handwaschgelegenheiten
bis 5 1*) 1 2 1
6 bis 10 1*) 1 3 1
11 bis 25 2 1 4 2
26 bis 50 3 1 6 2
51 bis 75 5 2 7 3
76 bis 100 6 2 9 3
101 bis 130 7 3 11 4
131 bis 160 8 3 13 4
161 bis 190 9 3 15 5
191 bis 220 10 4 17 6
221 bis 250 11 4 19 7
  je weitere 30
Beschäftigte
+1
je weitere 90
Beschäftigte
+1
je weitere 30
Beschäftigte
+2
je weitere 90
Beschäftigte
+2
*) für männliche Beschäftige wird zuzüglich 1 Urinal empfohlen

Pausenbereiche
In Ihrem Unternehmen ist ein Pausenraum erforderlich, wenn dort mehr als zehn Personen beschäftigt sind. Sie können auf Pausenräume verzichten, sofern die Büroräume während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Pausenräume haben folgende Anforderungen zu erfüllen:


Wenn Sie schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigen, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.


3.8 Lagerbereich

Für einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Unternehmen ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten immer über die notwendigen Arbeitsmaterialien verfügen. Deshalb halten Sie verschiedene Arbeitsmaterialien vor und lagern Dokumente zu laufenden und abgeschlossenen Vorgängen. Im folgenden Kapitel sind wichtige Informationen zum sicheren Betreiben Ihres Lagers und Archivs zusammengetragen.


Lagerbereich


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-441 „Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros“ (bisher BGI 5050)
  • DIN EN 349 „Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“, Ausgabe: 2008-09

Beispiel für Piktogramme Leiter
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Abb. 31 Beispiel für Piktogramme Leiter

Gefährdungen

In Lagerbereichen können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen bestehen:

Maßnahmen

Tabelle 12 Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR 3.4 Anhang 1

Arbeitsbereich im Lager/Archiv Mindestwert der Beleuchtungsstärke
Lagerräume mit Suchaufgaben 100 lx
Lagerräume mit Leseaufgaben 200 lx
Versand- und Verpackungsbereiche 300 lx

Muster für Regalanlage
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Abb. 32 Muster für Regalanlage

3.9 Verkehrssicherheit im Außendienst

Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Im Fahrzeug verbaute Sicherheitssysteme können Ihre Beschäftigten hierbei erfolgreich unterstützen. Jede Art von Ablenkung ist bei der Benutzung eines Fahrzeuges zu vermeiden. Bereits kurze Unaufmerksamkeiten führen häufig zu schweren Unfällen.


Im Auto mit Navi


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 211-040 „Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen“
Gefährdungen

Der Außendienst Ihrer Beschäftigten ist in der Regel durch wechselnde Arbeitsumgebungen und Termindruck bei der Reisetätigkeit gekennzeichnet. Dabei können Gefährdungen und Belastungen entstehen durch:

Maßnahmen

Ihre Beschäftigten im Außendienst handeln und entscheiden bei der Tätigkeit im hohen Maße eigenverantwortlich. Legen Sie im Vorfeld die Wahl der Verkehrs- und Arbeitsmittel, den Transport von Lasten, die Dauer der Reise und die zu berücksichtigenden Gesundheitsaspekte fest.

Daumen Hauptauslöser bei Verkehrsunfällen sind zu hohe Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt, ungenügender Sicherheitsabstand und Unachtsamkeit. Der "Arbeitsplatz Straße" ist gefährlich: 62 % aller tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle geschehen laut DGUV im Straßenverkehr.

Überprüfen Sie die gültige Fahrerlaubnis und Eignung Ihrer Beschäftigten. Sorgen Sie für eine fahrzeugspezifische Einweisung und Unterweisung. Fahrsicherheitstrainings können sicheres Fahrverhalten unterstützen. Veranlassen Sie gegebenenfalls bei Auslandstätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorge, bei der der Impfschutz überprüft wird.

Zur Qualität im Außendienst trägt eine gute Unternehmenskultur bei, die zu stabilen Mitarbeiter- und Kundenbeziehungen führt. Sorgen Sie in Ihrem Betrieb für eine gute Außendienstorganisation, bei der die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.

Dazu gehören unter anderem:

Legen Sie die Fahrzeugausstattung wie z. B. Sicherheitsausrüstung, der Witterung angepasste Bereifung und ergonomische Ausstattung fest. Stellen Sie geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung zur Verfügung. Fahrerassistenzsysteme bringen einen Sicherheitsgewinn und sollten bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen Berücksichtigung finden. Nur aktivierte Fahrerassistenzsysteme können den Benutzer unterstützen.

Daumen An der Windschutzscheibe angebrachte Mobilgeräte können während der Fahrt zu Sichtbehinderungen führen. Bereits ein vergleichsweise kleines handelsübliches Navigationsgerät führt bei einer Sehdistanz von 15 m Entfernung zu einem blinden Fleck von 2 m x 3 m. Mobile Geräte, gleich ob Navigationsgeräte, Handys, Tablets oder Notebooks gelten zudem als Ladung und müssen gesichert werden.

Ablenkungen aller Art stellen bei der Fahrtätigkeit eine latente Gefährdung dar. Dabei spielen mobile Informations- und Kommunikationstechnologien eine beachtliche Rolle. Meldungen von Navigationsgeräten, Telefonate und weitere Multimedia-Applikationen führen zu Ablenkungen, so dass z. B. Verkehrssituationen nicht richtig beurteilt oder Warnsignale nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten eine Abfahrtskontrolle durchführen. Hierzu gehört die Prüfung, ob alle Geräte, Sitze und Spiegel richtig eingestellt sind. Weiterhin das Verstauen loser Gegenstände im Kofferraum, sowie das Sichern der Ladung.

Eine Verwendung von geeigneten Halterungen für Bildschirmgeräte ist zu bevorzugen. Bei der Platzierung von mobilen Geräten müssen die Wirkungsbereiche der Airbags berücksichtigt werden.

Nach staatlichem Recht ist der Fahrzeugführerin bzw. dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon bei laufendem Motor aufnimmt oder hält.

Weisen Sie Ihre Fahrzeugführerin bzw. Fahrzeugführer an:


3.10 Büroarbeit im Außendienst – Mobile Arbeit

Auch wenn der überwiegende Anteil der Büroarbeit (noch) am Schreibtisch erledigt wird, nimmt der Anteil der Beschäftigten zu, die notwendigerweise einen Teil ihrer Büroarbeit im Außendienst erledigen (mobile Arbeit). Dabei ist die Büroarbeit unterwegs nur die zweitbeste Lösung. Konzentriertes Arbeiten am gut ausgestatteten Büroarbeitsplatz ist zumeist effizienter und ergonomischer.


Im Auto mit Navi
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Weitere Informationen

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen, z. B. durch eine nicht ergonomische Sitzhaltung, schlechte Bildschirm- und Tastaturgestaltung:

Maßnahmen

Die häufig angetroffene „Arbeitshaltung“ mit Notebook oder Tablet-PC auf dem Schoß ist für längeres Arbeiten nicht zu empfehlen. Diese Haltung begünstigt das Auftreten von Schulter- und Nackenverspannungen und es kann zu Kopfschmerzen oder anderen Beschwerden kommen. Zudem werden einige Notebooks auf der Unterseite sehr warm, deshalb empfiehlt sich eine solche Nutzung auch aus diesem Grund nicht.


Bei einem Telearbeitsplatz, im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, handelt es sich um einen von Ihnen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich eines Beschäftigten. Sie haben für die notwendige Ausstattung (Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen) des Telearbeitsplatzes zu sorgen. Berücksichtigen Sie bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes das Kapitel 3 „Büro- und Bildschirmarbeit“.

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen müssen Sie auch die mobile Büroarbeit Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.

Kleine Geräte, wie Netbooks, Subnotebooks, Ultra Mobile PCs oder Tablet-PCs, sind wegen der kleinen, oft unentspiegelten Bildschirmanzeige und der kleinen bzw. virtuellen Tastatur für Bürotätigkeiten nur sehr eingeschränkt geeignet.

Notebooks
Achten Sie bei der Beschaffung von Notebooks neben dem GS-Zeichen, auch auf

Erfordert die Tätigkeit im Außendienst, dass mehrere Personen gleichzeitig den Bildschirm betrachten – zum Beispiel zu Präsentationszwecken –, sollten Sie Notebooks mit großem Betrachtungswinkel verwenden.

Zwei Personen vor Notebook
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Sollen Notebooks auch im Büro eingesetzt werden, dann sorgen Sie dafür, dass Anschlüsse für externe Tastatur, Maus und Bildschirm oder für eine sogenannte Dockingstation vorhanden sind.

Maus
Wenn Ihre Beschäftigten viel mit Touchpad oder Trackpoint arbeiten, sollten Sie zusätzliche Mäuse anschaffen. Voraussetzung für deren Benutzung ist allerdings eine geeignete Arbeitsfläche, wie ein Tisch. Sorgen Sie dafür, dass statt sogenannter Notebook-Mäuse nur ergonomisch geformte, an die Handgröße angepasste Mäuse verwendet werden.

Drucker
Beschaffen Sie mobile Drucker, wenn unterwegs Dokumente auszudrucken sind. Wichtig ist auch die Art der Verbindung zum Notebook (kabelgebunden oder drahtlos als Wlan und Bluetooth-Systeme). Zu empfehlen sind leichte Geräte (unter 2 kg) mit guter Druckqualität.

Tablet-PC
Wenn Sie Tablet-PCs im Außendienst einsetzen möchten, sollten Sie bei der Gerätebeschaffung auf folgende Eigenschaften achten:

Zwei Personen vor Notebook
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Daumen Müssen Ihre Beschäftigten im Außendienst umfangreichere Eingaben erledigen, ist eine virtuelle Tastatur mit kleinen Tasten nicht geeignet und sollte durch eine externe Tastatur sowie eine Maus ergänzt werden. Oft ist dann ein Notebook die bessere Wahl. Auch Notebooks mit abnehmbarer, klappbarer oder versenkbarer Tastatur, die wie ein Tablet-PC genutzt werden können, bieten sich als Alternative an.

Für die Arbeit am stationären Büroarbeitsplatz ist ein Notebook oder Tablet-PC ohne Peripheriegeräte nicht geeignet. Um Konformität mit der Arbeitsstättenverordnung zu erreichen und ergonomisch arbeiten zu können, müssen Sie eine externe Tastatur und Maus sowie einen zusätzlichen Bildschirm anschließen. Dies gilt insbesondere für Ihre Beschäftigten im Außendienst, die zuhause oder beim Kunden umfangreichere Büroarbeiten erledigen.

Smartphone