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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-031: Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot
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Inhaltsverzeichnis

  Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Gefährdung bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Taubenkot
  3.1 Infektionsgefährdung
  3.2 Sensibilisierende, toxische Wirkung
  3.3 Weitere Gefährdungen
  3.4 Aufnahmepfade
  3.5 Symptome einer Infektion oder einer Allergie

4 Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, die mit Taubenkot kontaminiert sind
  4.1 Tätigkeiten in Arbeitsbereichen ohne direkten Taubenkotkontakt
  4.2 Tätigkeiten in Bereichen, die geringfügig mit Taubenkot verunreinigt sind
  4.3 Tätigkeiten in Bereichen, die stark mit Taubenkot verunreinigt sind

5 Schutzmaßnahmen
  5.1 Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 1
  5.2 Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2
  5.2.1 Technische und organisatorische Maßnahmen
  5.2.2 Persönliche Schutzausrüstung (Grundausstattung)
  5.2.3 Persönliche Schutzausrüstung (Zusätzliche Ausstattung)
  5.3 Betriebsanweisung, Unterweisung
  5.4 Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
  5.5 Dokumentation

6 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung
  6.1 Allgemeines
  6.2 Vorsorgeuntersuchung
  6.3 Beratung

Anhang
Anhang 1 Anforderungen und Anwendung der Biostoffverordnung bezüglich der Gefährdungsbeurteilung
Anhang 2 Entscheidungsdiagramm für die Auswahl von Schutzmaßnahmen
Anhang 3 Auszüge aus der TRBA 500
Anhang 4 Hygiene- und Hautschutzplan
Anhang 5 Musterbetriebsanweisung
Anhang 6 Glossar
Anhang 7 Vorschriften und Regeln