Inhaltsübersicht |
| Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen |
§ 1 |
Anwendungsbereich |
§ 2 |
Begriffsbestimmungen |
| Abschnitt 2 Pflichten der Betreiber |
§ 3 |
Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen |
§ 4 |
Gefährdungsbeurteilung |
§ 5 |
Schutzmaßnahmen |
§ 6 |
Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 7 |
Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen |
§ 8 |
Betriebsverbot |
| Abschnitt 3 Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 9 |
Durchführung von Prüfungen |
§ 10 |
Feststellung von Mängeln, Nachprüfung |
§ 11 |
Anlagenkataster |
§ 12 |
Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten |
§ 13 |
Erfahrungsaustausch |
§ 14 |
Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde |
| Abschnitt 4 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht |
| Unterabschnitt 1 Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle |
§ 15 |
Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle |
§ 16 |
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 17 |
Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen |
| Unterabschnitt 2 Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde |
§ 18 |
Einrichtung der Zulassungsbehörde |
§ 19 |
Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen |
§ 20 |
Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen |
§ 21 |
Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 22 |
Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 23 |
Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 24 |
Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde |
§ 25 |
Übermittlungspflichten |
| Abschnitt 5 Aufsichtsbehörden |
§ 26 |
Zuständigkeit für die Aufsicht |
§ 27 |
Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 28 |
Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht |
§ 29 |
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
§ 30 |
Information der Zulassungsbehörde |
| Abschnitt 6 Verordnungsermächtigungen, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften |
§ 31 |
Verordnungsermächtigungen |
§ 32 |
Bußgeldvorschriften |
§ 33 |
Strafvorschriften |
§ 34 |
Übergangsvorschriften |