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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 553: Holzstaub
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Inhalt
1Anwendungsbereich
2Begriffsbestimmungen
3Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitsüberprüfung
4Schutzmaßnahmen
5Betriebsanweisung und Unterweisung
6Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anhang 1: Betriebsarten/Arbeitsbereiche mit Einhaltung des AGW
Anhang 2: Bedingungen zur Einhaltung des AGW an Arbeitsbereichen von stationären Maschinen
Anhang 3: Beispiele für Maschinen und Anlagen, an denen der AGW eingehalten wird
Anhang 4: Erfassungsbedingungen an Handschleifarbeitsplätzen
Anhang 5: Betriebsanweisung und Unterweisung Holzstaub
Anhang 6: Bedingungen für Maschinen, an denen der AGW für Hartholzstaub nur bei eingeschränkter Nutzung eingehalten wird
Literaturhinweise