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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-038: Bauarbeiten
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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einführung

1 Geltungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Leitung, Aufsicht und Sicherungsaufgaben

4 Anweisungen

5 Standsicherheit und Tragfähigkeit

6 Bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren

7 Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen

8 Arbeitsplätze und Verkehrswege

9 Absturz

10 Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen

11 Herabfallende Gegenstände

12 Ordnungswidrigkeiten

13 Inkrafttreten

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Fachbereich Bauwesen der DGUV
Ausgabe: Oktober 2020
DGUV Regel 101-038
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p101038

Bildnachweis:
Alle Abbildungen: © DGUV


DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.