Inhaltsverzeichnis

 Vorbemerkung
1Grundsätze und Zuständigkeit für die Anerkennung emissionsarmer Verfahren durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
1.1Allgemeine Grundsätze
1.2Zuständigkeit
2Antragstellende
3Durchführung und Ablauf des Anerkennungsverfahrens
3.1Vorabprüfung der Anerkennungsfähigkeit eines Verfahrens
3.2Inhalt der Verfahrensbeschreibung
3.3Meldung der vorgesehenen Messtermine
3.4Anforderungen an Materialanalysen und Messungen
3.5Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen
4Prüfung der Unterlagen
5Befristung der Anerkennung
5.1Verfahren ohne Atemschutz
5.2Verfahren mit Atemschutz
6Veröffentlichung des anerkannten emissionsarmen Verfahrens nach TRGS 519
7Änderungen, Erweiterung oder analoge Anwendung eines anerkannten emissionsarmen Verfahrens nach TRGS 519
8Zurückziehen anerkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519
9Übergangsregelung


Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereichs Bauwesen der DGUV

Fachlicher Kontakt: DGUV-Arbeitskreis "Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien" beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin,
Telefon: 030/13001-3380
E-Mail: Asbestsanierung@dguv.de

Ausgabe: Juli 2021

DGUV Information 201-012
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p201012

© Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bildnachweis
Titelbild: Asbestzement; Breite des Bildes entspricht 600 µm; Quelle IFA


Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser DGUV Information vorgenommen:

Die DGUV Information wurde grundlegend überarbeitet. Dies wurde nötig, da sich sowohl die Gefahrstoffverordnung als auch die TRGS 519 in den letzten Jahren geändert haben. Bei der Überarbeitung wurde der Textteil mit dem Anerkennungsverfahren von den einzelnen anerkannten Verfahren getrennt, um letztere ständig aktuell online anbieten zu können.

Die größte Änderung besteht darin, das Anerkennungsverfahren transparent zu beschreiben, so dass Antragstellende einsehen können, welche Kriterien zur Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens angelegt werden. Darüber hinaus werden die Verfahren in Zukunft zeitlich befristet anerkannt und es wird die Möglichkeit geschaffen, Verfahren zurückzuziehen, die z. B. nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen.

DGUV Information 201-012 Juli 2021

 

 

kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de