Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser DGUV Information vorgenommen: Die DGUV Information wurde grundlegend überarbeitet. Dies wurde nötig, da sich sowohl die Gefahrstoffverordnung als auch die TRGS 519 in den letzten Jahren geändert haben. Bei der Überarbeitung wurde der Textteil mit dem Anerkennungsverfahren von den einzelnen anerkannten Verfahren getrennt, um letztere ständig aktuell online anbieten zu können. Die größte Änderung besteht darin, das Anerkennungsverfahren transparent zu beschreiben, so dass Antragstellende einsehen können, welche Kriterien zur Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens angelegt werden. Darüber hinaus werden die Verfahren in Zukunft zeitlich befristet anerkannt und es wird die Möglichkeit geschaffen, Verfahren zurückzuziehen, die z. B. nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen. |
DGUV Information 201-012 Juli 2021