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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-002: Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

 

Inhalt


  Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Anforderungen

4 Brauchbarkeitsnachweis
4.1 Allgemeines
4.2 Nachweis der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit

5 Sicherheitstechnische Anforderungen an Bauteile von Treppen bei Bauarbeiten und ihre Herstellung

6 Bauliche Durchbildung
6.1 Allgemeines
6.2 Konstruktive Anforderungen

7 Einwirkungen
7.1 Allgemeines
7.2 Eigenlasten
7.3 Verkehrslasten
7.4 Windlasten
7.5 Ersatzlasten
7.6 Lastkombinationen

8 Aufbau- und Verwendungsanleitung

9 Durchführung der Arbeiten

10 Verwendung

10.1 Allgemeines
10.2 Benutzung

11 Kennzeichnung

12 Prüfung
12.1 Prüfung durch den Ersteller der Treppe
12.2 Prüfung durch den Benutzer der Treppe

13 Zeitpunkt der Anwendung

Anhang: Vorschriften und Regeln