GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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DGUV Regel 101-002: Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
Organisation Baustelle/Objekt
Verkehrswege, Arbeits-
plätze und Transport
Allgemeine Tätigkeiten
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Ergänzende Tätigkeiten
stationäre Arbeitsplätze
Inhalt
Vorbemerkung
1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
3
Allgemeine Anforderungen
4
Brauchbarkeitsnachweis
4.1
Allgemeines
4.2
Nachweis der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit
5
Sicherheitstechnische Anforderungen an Bauteile von Treppen bei Bauarbeiten und ihre Herstellung
6
Bauliche Durchbildung
6.1
Allgemeines
6.2
Konstruktive Anforderungen
7
Einwirkungen
7.1
Allgemeines
7.2
Eigenlasten
7.3
Verkehrslasten
7.4
Windlasten
7.5
Ersatzlasten
7.6
Lastkombinationen
8
Aufbau- und Verwendungsanleitung
9
Durchführung der Arbeiten
10
Verwendung
10.1
Allgemeines
10.2
Benutzung
11
Kennzeichnung
12
Prüfung
12.1
Prüfung durch den Ersteller der Treppe
12.2
Prüfung durch den Benutzer der Treppe
13
Zeitpunkt der Anwendung
Anhang:
Vorschriften und Regeln
Gefährdungsbeurteilung
i
Firma:
Straße:
Plz/Ort:
Arbeitsbereich:
bearbeitet von
Datum
Umsetzungshilfen
Praxishilfen
Checklisten
Bausteine
§§
Betriebsanweisungen
Funktionen
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Ergebnislisten
Ergebnis Gefährdungsbeurteilung
Handlungsbedarf
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Ergebnis Liste Beschäftigte/Geräte
Datenbank
Datenbank Beschäftigte
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