Anhang 1 | Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge) |
Anhang 2 | Beispiele für die Ermittlung der Platzbedarfe (BM) für die Beschäftigten |
Anhang 3 | Anwendung der "1000-Punkte-Regel" |
Anhang 4 | Handsignale für das Einweisen von Fahrzeugen (zu § 46 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 "Fahrzeuge" und ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) |
Anhang 5 | Betriebsanweisungen |
Anhang 6 | Literaturverzeichnis
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Änderungen zur letzten Ausgabe Oktober 2011: Neben der redaktionellen Überarbeitung und der Aktualisierung der Rechtsbezüge wurden u. a. in folgenden Abschnitten Ergänzungen vorgenommen:
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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |