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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-032: Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe bei Arbeiten auf Deponien
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Inhaltsverzeichnis

 

  Vorbemerkungen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3

Anforderungen der Biostoffverordnung

4

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe

5

Spezielle Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe im Deponiebereich

6

Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten auf Deponien

7

Schutzmaßnahmen

8

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung

Anhang 1: Biostoffverordnung - Anwendungen für Deponien

Anhang 2: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auf Deponien

Anhang 3: Hygiene- und Hautschutzplan

Anhang 4: Betriebsanweisung gem. § 12 BioStoffV, § 20 (1) GefStoffV

Anhang 5: TRBA 500: Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen

Anhang 6: Glossar

Anhang 7: Vorschriften und Regeln