Inhaltsverzeichnis
Anhang | |
Anhang 1: | Persönliche Schutzausrüstungen für Schornsteinfegerarbeiten |
Anhang 2: | Vorlage Unterweisungsnachweis |
Anhang 3: | Vorlage Mängelbericht |
Literatur |
Änderungen zur letzten Ausgabe von Oktober 2006:
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Impressum
Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
Ausgabe: September 2022
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Titel, Abb. 1–15, 17, 18, 22, 23, 24, 26 : © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH – BG BAU; Abb. 16: © DGUV-Test; Abb. 19: © DIN Deutsches Institut für Normung e.V.; Abb. 20, 21, 25: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH – DGUV
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p101021
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |