§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Allgemeine Anforderungen
A. Allgemeines
§ 3a Hebezeuge, Fördergeräte und
Arbeitsmaschinen auf Schwimm- oder Schiffskörpern im
Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG 6
§ 4 Kennzeichnung
§ 5 Schwimmfähigkeit und
Kentersicherheit
§ 6 Sicherheitsabstand und
Neigungswinkel
§ 7 Kennzeichnung von Gefahrenstellen
§ 8 Alarmanlage
§ 9 Landverbindung
B. Schwimmkörper (Schiffskörper)
§ 10 Kollisions- und Heckschotte
§ 11 Tragkonstruktion der Decks
§ 12 Verkehrsgänge (Gangborde,
Laufgänge)
§ 13 Rutschsicherheit
§ 14 Geländer
§ 15 Fußleisten,
Wasserabläufe
§ 16 Einstiegluken und Eingänge
C. Hebezeuge, Fördergeräte und Arbeitsmaschinen
§ 17 Sicherheitsabstand
§ 18 Überlastsicherung,
Warneinrichtung
§ 19 Schüttklappen und
Förderbänder
§ 21 Bedienung
§ 22 Meldung von Mängeln, Einstellen des
Betriebes
§ 23 Sicherung gegen Verrutschen
§ 24 Belastung
§ 25 Schrägziehen und Losreißen von
Lasten
§ 26 Arbeiten und Fahren bei Dunkelheit und
Nebel
§ 27 Abstellen von Gegenständen
§ 28 Sicherung gegen unbeabsichtigtes
Bewegen
§ 29 Verstellen von Schüttklappen
(Rutschen) und Förderbändern
§ 30 Begehen von Einstiegluken und
Eingängen
§ 31 Instandsetzungs-, Änderungs- und
Reinigungsarbeiten
Anhang 1: Bezugsquellenverzeichnis