Inhaltsverzeichnis

Hinweis

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

II. Gemeinsame Bestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Regelungen
§ 4 Erstuntersuchung
§ 5 Nachuntersuchungen
§ 6 Verkürzung oder Verlängerung der Fristen für Nachuntersuchungen
§ 7 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf Verlangen des Versicherten
§ 8 Ermächtigte Ärzte
§ 9 Ärztliche Bescheinigung
§ 10 Entscheidung der Berufsgenossenschaft
§ 11 Vorsorgekartei und Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigung
§ 12 Maßnahmen nach einer Erst- oder Nachuntersuchung

III. Besondere Bestimmungen für krebserzeugende Gefahrstoffe

§ 13 Mitteilung
§ 14 Gesundheitsakte
§ 15 Nachgehende Untersuchungen

IV. Besondere Bestimmungen für ionisierende Strahlung

§ 16 Verfahrensweise für strahlenexponierte Personen

V. Ordnungswidrigkeiten

§ 17 Ordnungswidrigkeiten

VI. Inkrafttreten

§ 18 Inkrafttreten

Anlage 1

Anhang 1
Anhang 1.1
Anhang 2: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 100) "Auslöseschwelle für gefährliche Stoffe"
Anhang 3: Ärztliche Bescheinigung
Anhang 4: Ärztliche Bescheinigung bei nachgehenden Untersuchungen
Anhang 5: Vorsorgekartei
Anhang 6: Formblätter für die Mitteilung nach § 13
Anhang 7: Gesundheitsakte und Befund
Anhang 8: Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Gefahrstoffe oder gefährdende Tätigkeiten, für die in der Anlage 1 Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind
Anhang 9: Bezugsquellenverzeichnis